Rechtssicherheit beim Skitourengehen
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer
Zu unserem vorwöchigen Beitrag "Rechtssicherheit beim Tourengehen" gibt es auch eine Reaktion von der Landwirtschaftskammer: Grundsätzlich darf der Wald zu Erholungszwecken betreten werden, wobei hier zwingend Grenzen zu beachten sind. Neben den Betretungsverboten der behördlich gesperrten Bereiche (z.B. Wildschutzgebiete) und Jungwäldern bis zu drei Meter Höhe sind unter anderem befristete forstliche Sperrgebiete zu beachten. Hier lauern Gefahren durch Forstarbeiten, sowie durch vom Wind oder...