Wählerverzeichnis liegt in den Tiroler Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf
Wichtigee Stichtag zur GR-Wahl 2016: Im Vorfeld der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen, die am 28. Februar 2016 stattfinden werden, haben die Gemeinden die Wahlberechtigten zu erfassen und in Wählerverzeichnisse einzutragen. Diese Wählerverzeichnisse sind vom 5. bis zum 12. Jänner 2016 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum der Gemeinde aufzulegen, informiert Gemeindelandesrat Johannes Tratter: „Innerhalb dieser Frist kann jede/r in die Wählerverzeichnisse Einsicht nehmen und überprüfen,...