Jugendschutz

Beiträge zum Thema Jugendschutz

Glühwein um zwei Euro | Foto: zeitungsfoto.at
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Polizei und Müg
Glühweineinsatz - mit Umfrage

INNSBRUCK. Ein Innsbrucker Altstadt-Lokal bietet Glühwein an, früh im Jahr und noch dazu sehr billig. MÜG-Einsatz in der AltstadtDas zieht vor allem jüngere Gäste an, und davon so viele, dass die Polizei und MÜG am 8. Oktober ausrücken musste, denn es waren um einiges mehr als die zugelassenen 60 Personen im Hinterhof. Laut der Krone sorgen die Gäste, berauscht vom billigen und warmen Alkohol in der Nachbarschaft für Unmut. Weitere aktuelle Nachrichten aus Innsbruck

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  • Nadine Isser
Bier und Wein dürfen bereits ab 16 Jahren konsumiert werden. Spirituosen gibts legal erst ab 18. | Foto: Fotolia

Jugendschutz
Den Schnaps gibts auch im Mürztal erst ab 18

Wir haben gefragt, wie die Jugend in der Region mit den gesetzlichen Regeln für Alkoholkonsum umgeht.   Seit Anfang des Jahres ist das österreichweite Jugendgesetz in Kraft. Generell gilt: Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind der Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit gebranntem Alkohol (Wodka, Whiskey, Liköre, Schnaps, etc.), spirituosenhältigen Mischgetränken (z.B....

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Wenn die Jugend feiert, wie zum Beispiel beim Krottendorfer Waldfest, weiß sie gut über die Ausgehzeiten Bescheid. | Foto: WM-Sounds
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Unsere Jugend hat die Zeit im Blick

Umfrage: Jugendliche wissen über die Ausgehzeiten besser Bescheid als Eltern. Die WOCHE und das Jugendressort Steiermark führten in Zusammenarbeit mit dem renommierten Meinungsforschungsinstitut "m(Research" eine Umfrage zum neuen Jugendgesetz, jenes ist seit Jahresbeginn in Kraft, durch. In der letzten Ausgabe beschäftigten wir uns mit dem Thema Rauchen. Eine wesentliche Erkenntnis war dabei, dass im Raum Oststeiermark sowohl Jugendliche als auch Eltern bestens darüber informiert sind, dass...

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Ausgelassen feiern: Die Ausgehzeiten sind verlängert. | Foto: Bollwerk Entertainment Group

Jugendgesetz/Ausgehzeiten
"Teenies, es ist Zeit zum Heimgehen"

Mit dem neuen Jugendgesetz haben es Eltern nicht mehr so einfach, mit dem Nachwuchs über Ausgehzeiten zu debattieren. Denn seit 1. Jänner darf Steiermarks Jugend unter 14 Jahren bis 23 Uhr, zwischen 14 und 16 bis 1 Uhr und ab 16 unbegrenzt unterwegs sein. Darüber, und in welchen Lokalen er überhaupt Zutritt hat, hat sich der Großteil noch nicht genau informiert, wie eine Umfrage der WOCHE in Zusammenarbeit mit dem Jugendressort Steiermark und dem Meinungsforschungsinstitut "m(Research" (s. Info...

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  • Nina Schemmerl

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