Unsere Jugend hat die Zeit im Blick
Umfrage: Jugendliche wissen über die Ausgehzeiten besser Bescheid als Eltern.
Die WOCHE und das Jugendressort Steiermark führten in Zusammenarbeit mit dem renommierten Meinungsforschungsinstitut "m(Research" eine Umfrage zum neuen Jugendgesetz, jenes ist seit Jahresbeginn in Kraft, durch. In der letzten Ausgabe beschäftigten wir uns mit dem Thema Rauchen. Eine wesentliche Erkenntnis war dabei, dass im Raum Oststeiermark sowohl Jugendliche als auch Eltern bestens darüber informiert sind, dass erst ab 18 geraucht werden darf.
Ein Teil der Umfrage war auch das Thema Ausgehzeiten. In der Steiermark dürfen Jugendliche unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr (vor Gesetzesänderung 21 Uhr) unterwegs sein – zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr (davor bis 23) bzw. ab 16 Jahren unbegrenzt.
In Begleitung einer Aufsichtsperson gilt grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung, wenn dies seitens des Jugendschutzes unbedenklich ist bzw. das Kindeswohl nicht gefährdet wird.
Durchaus Aufklärungsbedarf besteht laut der Umfrage noch, was die Ausgehzeiten bei Jugendlichen unter 14 Jahren anbelangt. So haben in der Oststeiermark 45,8 korrekt angegeben, dass man bis 23 Uhr unterwegs sein darf, 43,6 Prozent waren hingegen davon überzeugt, dass ab 21 Uhr "Schluss" ist. Immerhin zwei Drittel bzw. 66,9 Prozent wussten, wie die Ausgehzeiten zwischen 14 und 16 gehandhabt werden – 79,3 Prozent sind übers Ausgehen ab 16 im Bilde. Ähnlich ist der Wissensstand der Eltern. Auch hier gibt es laut Umfrage bei den Ausgehzeiten bis 14 noch leichte Unsicherheiten. 55 Prozent haben richtig geantwortet, 34,9 Prozent waren überzeugt, dass die Jugendlichen nach wie vor nur bis 21 Uhr unterwegs sein dürfen.
Jugend weiß Bescheid
Die WOCHE befragte den stellvertretenden Bezirkspolizeikommandant Harald Eppich zum Thema Ausgehzeiten. Dass der Wissensstand einiger Eltern über die neuen Ausgehzeiten noch einer Auffrischung bedarf, wird von der Polizei bestätigt.
"Die Jugendlichen wissen durch die sozialen Netzwerke und auch durch die Schule meiner Meinung nach sehr gut Bescheid. Hier gibt es auch Schulungen seitens der Polizei", verrät Harald Eppich. Die Polizei prüft bei diversen Veranstaltungen die Altersregelung. Da man ab dem 16. Lebensjahr nun unbegrenzt ausbleiben darf, gab es in letzter Zeit kaum Übertretungen. "Diese Regelung ist allerdings nur zulässig, wenn es die Eltern erlauben, da diese bis zum 18. Lebensjahr die Erziehungsberechtigten sind", ergänzt der stellvertretende Bezirkspolizeikommandant.
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