Lärm

Beiträge zum Thema Lärm

Aktion 6

Lärmbelästigung aus dem Garten
Wenn Sonntag der Rasenmäher weckt

Sonntag schön ausschlafen – aber der Nachbar mäht den Rasen. Regelungen sollen Konflikte verhindern. BEZIRK SCHWECHAT. Gesetzliche Ruhezeiten gibt es nicht, aber Gemeinden können diese selbst festlegen. In vielen Gemeinden ist die Lärmproduktion klar geregelt, andere vertrauen auf den Hausverstand. "Das Thema Rasenmähen ist schwierig, da Lärm subjektiv empfunden wird", gibt Chefinspektor Siegfried Pischka zu bedenken. In Schwechat ist die Inbetriebnahme von lärmerzeugenden Maschinen wie z. B....

  • Schwechat
  • Deborah Panic
Foto: Gabor Ovari

Gartenarbeit
"Benzinbieber" und Mäher: Es wird laut

Die warme Jahreszeit kann voller freudiger Momente sein, aber auch voller Lärm von Gartenmaschinen. LILIENFELD. An einem Sommertag gibt es nichts Schöneres, als auf der Terrasse zu sitzen und mit der Familie ein eiskaltes Getränk oder ein Barbecue zu genießen. Dann denkt der Nachbar, er müsste den Rasen mähen. Oder wirft die Kettensäge an. An den Wochenenden, weil er dann frei hat. Wegen der möglichen Konflikte, die sich daraus ergeben, regeln die Gemeinden die lärmintensive Wochenendarbeit....

  • Lilienfeld
  • Gabor Ovari
Bald ist es wieder Zeit für den ersten Rasenschnitt | Foto: Müller
Aktion 3

Das ist in unseren Gemeinden erlaubt
Rasenmähen oder Ruhezeiten

Grün vor Neid werden, wenn der Nachbar seinen lautlosen Rasenmähroboter beschäftigt? Die Bezirksblätter haben nachgefragt, wie es mit dem Lärm beim Garteln in der Region so aussieht. REGION HERZOGENBURG. Ja, Frühjahrs- und Sommerzeit ist Zeit zum Garteln – leider auch inklusive Lärm durch Rasenmäher, Motor- und Kreissäge. Ein grober Richtwert was das lautstarke Gartenarbeiten angeht: Generell gilt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh jeglichen Lärm zu unterlassen, und natürlich am Wochenende auch ab...

  • Herzogenburg/Traismauer
  • Michaela Müller

Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Altmünster

Der Frühling steht (hoffentlich) schon vor der Türe und damit beginnen auch wieder die Arbeiten im Freien. Um störenden Lärm hintan zu halten gibt es diese Lärmschutzverordnung: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Altmünster vom 29.03.2011 über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störendem Lärm: Aufgrund des §4 Abs. 1 des Oö. Polizeistrafgesetzes 1979, LGBl. Nr. 36 idgF. wird verordnet: § 1 - Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise...

  • Salzkammergut
  • Marktgemeindeamt Altmünster

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