Landesgesetzblatt
Feueranzünden und Rauchen im Wald ab sofort strafbar
Mit Strafen bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen ahndet die Bezirkshaupmannschaft von nun an "jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen auf allen Waldflächen im politischen Bezirk". PONGAU. "Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten", steht in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann betreffend den Waldbrandschutz. "Von dem ausgesprochenen Verbot sind alle...