Sammelplätze und Abholungen für Grünschnitt im ganzen Bezirk
Aufgrund des Osterfeuerverbots organisieren viele Gemeinden zusätzliche Entsorgungsplätze oder holen den Grünschnitt ab. Vereinzelt sperren auch Abfallsammelzentren wieder auf.
BEZIRK DEUTSCHLANDSBERG. Wegen der Corona-Krise dürfen heuer im ganzen Land keine Osterfeuer entzündet werden – auch keine anderen Brauchtumsfeuer bis 31. Dezember 2020. Somit stellen sich auch viele Menschen die Frage, was sie mit ihrem Strauch- und Baumschnitt machen sollen. Viele Gemeinden haben schnell reagiert und bieten eine rasche Hilfe an.
Sammelaktionen in den Gemeinden
In Deutschlandsberg wird die Grünschnittaktion verlängert, die Abholung erfolgt nach Ende der behördlichen Einschränkungen. In Frauental kann Baum- und Strauchschnitt beim Sammelplatz am Grubenweg (Zufahrt zur Kläranlage) jederzeit kostenlos entsorgt werden, in Groß St. Florian beim alten Sportplatz. In Preding kann der Grün- und Astschnitt bis 31. Mai beim alten Müllplatz kostenlos angeliefert werden.
Eibiswald bietet eine einmalige kostenlose Abholung und Entsorgung an. Auch Pölfing-Brunn bietet eine Grünschnittentsorgung nach Absprache mit dem Wirtschaftshof an. In Wies sollte der Strauchschnitt vorrangig am Bauhof Wies angeliefert werden, da es am Standort Steyeregg Platzprobleme gibt.
Stainz beginnt am 6. Mai mit der Staudenabholung, in St. Stefan kann man gesammeltes Material zum Lagerplatz der Nahwärme Lemsitz bringen.
In Bad Schwanberg wird eine Abholung von Baum- sowie Grasschnitt mit separaten Gerätschaften organisiert, die Marktgemeinde übernimmt einen Teil der Kosten.
Die Abfallsammelzentren werden demnächst wieder geöffnet:
Rauchen und Feuer verboten
Als zusätzliche Maßnahme verhängte die Bezirkshauptmannschaft eine neue Verordnung: Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Waldnähe ist verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe (bis zu 7.270 Euro) oder mit Arrest (bis zu vier Wochen) rechnen. Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2020. In den kommenden Jahren soll die Verordnung dann von 1. April bis 31. Oktober gelten. Damit werden Osterfeuer in Waldnähe nicht mehr möglich sein.
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