Registrierkasse: Die Übergangsfristen im Detail
Das Bundesministerium für Finanzen hat in dem Erlass eine Übergangsphase für Anfang 2016 festgelegt. Bis 31. März 2016 wird von Finanzstrafen bei bloßer Nichterfüllung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht abgesehe. Darüber hinaus werden bis zum 30. Juni 2016 keine Strafen ausgesprochen, wenn gute Gründe für die Nichterfüllung glaubhaft gemacht werden können (zB Lieferverzögerung). Davon unabhängig sind die Einnahmen jedoch weiterhin aufzuzeichnen.