Volles Haus gegen leere Kassen

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"Es ist zwar nicht gerade ein fröhlicher Anlass, weswegen wir heute hier zusammengekommen sind", leitete am vergangenen Donnerstagabend WKO-Tourismus-Spartenobmann, Franz Perhab, die Informationsveranstaltung in den Räumlichkeiten der Gröbminger Wirtschaftskamamer ein, "... aber wir wollen versuchen, euch dabei zu helfen nicht nur mit der neuen Verordnung 'überleben', sondern 'leben' zu können!"
Es handle sich bei der (am 1. 1. 2016 in Kraft tretenden) Verordnung um eine weitere Erschwernis und nicht wie angepriesen, um eine Erleichterung für Unternehmer in Österreich.
Seit langen Jahren sei man deshalb seitens der Wirtschaftskammer wieder einmal "auf die Straße gegangen" - mit mäßigem Erfolg. Einzig eine "Schonfrist" von drei Monaten nach der Jahreswende habe man beim Ministerium erreicht.
Danach gelten die selben Strafsätze wie im Vorfeld angekündigt (5.000 Euro bei Verfehlung).

"Finanzgeschichten"

Axel Kutschera, Finanzberater und "Mann mit gutem Draht zum Finanzministerium", versuchte im Anschluss seinen Vortrag über die Rechte und Pflichten der "registrierkassengebundenen" Unternehmer so unterhaltsam wie möglich zu gestalten. Dass an der zwingenden Umstellung und Registrierung bei "Finanz.at" viel mehr hänge als nur der Erwerb einer passenden neuen Kasse, war daraus die Quintessenz. Er prophezeite weitreichende Systemumstellungen der einzelnen Betriebe je nach Ausrichtung, Personalstand und Verkaufsart. Schließlich sei die gesamte EDV von der neuen Verordnung betroffen.

Die "Kassenpflicht"

Der Zeitplan der Registrierkassenverordnung lautet wie folgt:
Ab 1. 1. 2016: Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht (Übergangszeit bis 31. 3. 2016).
Ab 1. 7. 2016: Registriermöglichkeit bei "Finanzonline".
Ab 1. 1. 2017: Registrierungspflicht bei "Finanzonline" sowie die Umsetzung technischer Sicherheitseinrichtungen (Signatur-Chip, etc.).

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