Corona-Krise
"Lockerungen" und Masken in öffentlichen Gebäuden
Die "Ausgangsbeschränkungen" enden, die 1-Meter-Abstandsregel gilt aber weiterhin. Neu ist eine Maskenpflicht in allen öffentlichen geschlossenen Räumen. Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Gebäuden Mit den Neuregelungen ist nun zwar das "Betreten öffentlicher Orte" nicht nur in den bisher geltenden Ausnahmefällen, sondern grundsätzlich erlaubt. Allerdings bleibt es bei einer zentralen Einschränkung: Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu...