Corona-Virus
Mai bringt viele Lockerungen von Gastronomie bis Schulen
Ab 1. Mai erfolgt eine schrittweise Öffnung und Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen der Bundesregierung in vielen Bereichen.
BEZIRK OBERWART. Mit dem 1. Mai folgt in der etappenweisen Lockerung der Corona-Maßnahmen der nächste Schritt und gleichzeitig Startschuss für viele Reduzierungen von Einschränkungen - gewisse Regelungen bleiben aufrecht bzw. werden entsprechend auch ausgeweitet.
Betroffen von den neuen Erleichterungen im Mai sind Bildung, Gastronomie, Tourismus, Handel, Sport usw.
Geschäfte ab 2. Mai
Nachdem seit 14. April Geschäfte bis 400 Quadratmeter, sowie Bau- und Gartenmärkte öffnen durften, sollen ab dem 1. Mai alle Geschäfte öffnen dürfen. Dabei gilt in den Geschäften Abstand halten, Schutzmasken (auch Schals usw. sind gestattet) tragen und Hände desinfizieren.
Auch Friseure und Kosmetiksalons dürfen ab 2. Mai wieder öffnen - unter Einhaltung strenger Auflagen.
- Kunden mit Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Atemnot, Geschmacks- und Geruchsstörungen dürfen den Salon nicht betreten)
- Schutzmaskenpflicht für Kunden / Plexiglas-Gesichtsschutz für Mitarbeiter möglich
- Hände gründlich waschen und desinfizieren
- Mindestabstand zu anderen Personen - außer dem Frisör - ist strikt einzuhalten
- Haare waschen ist aus Hygienegründen empfohlen
Gastronomie ab 15. Mai
Die Öffnung in der Gastronomie (Gasthäuser, Cafés, Restaurants usw.) folgt ab 15. Mai. Nacht- und Abendlokale, sowie Discos müssen weiter - zumindest die nächsten Monate - geschlossen halten.
Dort sind ebenso eine Reihe von Maßnahmen einzuhalten:
- Beim Betreten und Verlassen, sowie am Gang zur Toilette usw. herrscht für die Gäste Maskenpflicht, lediglich am Tisch selbst nicht (dort ist der Abstand wesentlich).
- Zwischen den Tischen ist ein entsprechender Mindestabstand von einem Meter vorgeschrieben.
- An einem Tisch dürfen nur maximal 4 Erwachsene (plus minderjährige Kinder) Platz nehmen.
- Eine Bedienung an der Theke/Schank ist verboten.
- Für das Servicepersonal gilt Schutzmaskenpflicht
- Eine Schutzmaskenpflicht in der Küche oder im Lager gibt es nicht, sofern der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann
- Vorreservierungen sind gewünscht, um es auch für den Wirt einfacher zu machen (Empfehlung, keine Pflicht)
- Die Gastronomiebetriebe dürfen von 6 bis 23 Uhr geöffnet haben.
Hotels und Bäder ab 29. Mai
Die Hotels und Beherbergungsbetriebe werden mit 29. Mai für private Nächtigungen geöffnet werden. "Wir wollen mehr Mobilität schaffen und dafür sorgen, dass Urlaub in Österreich möglich gemacht wird“, so Ministerin Elisabeth Köstinger. Buffets, etwa beim Frühstück, werden in der bisherigen Form jedoch nicht möglich sein.
Ab 29. Mai sollen auch andere Tourismusbetriebe und Sehenswürdigkeiten wieder aufsperren dürfen. Auch für die Freibäder ist eine Öffnung Ende Mai geplant. An entsprechenden Auflagen wird - ebenso wie bei den Hotels - noch gearbeitet. Museen und Bibliotheken sollen schon ab Mitte Mai starten, ebenso wie Gottesdienste, die ab 15. Mai wieder erlaubt sind, oder Tierparks, die ebenso ab Mitte Mai öffnen dürfen.
Schulöffnung in Etappen
Im Schulbereich erfolgt die Rückkehr in den Unterricht in Etappen. Ab 4. Mai dürfen die Maturanten und Schüler von Abschlussklassen die Schulen wieder betreten.
Ab 18. Mai beginnt der Unterricht wieder in allne Pflichtschulen wieder starten (Volksschule, AHS-Unterstufe, Mittelschulen, Sonderschulen und Deutsch-Förderklassen), wobei in den Klassen ein "Schichtbetrieb" über zwei Wochen verteilt läuft.
In der dritten Phase, die nach Pfingsten, umgesetzt wird kehren die Schüler der Oberstufen (AHS-Oberstufe, BMHS, PTS, Berufsschule, BAfEP usw.) wieder in die Schulen zurück. Auch im Schulbereich gelten strenge Regelungen (Händewaschen, Desinfizieren, Abstand halten und teilweise Maskenpflicht).
Die Kindergärten sollen bis Mitte Mai schrittweise in Richtung Normalbetrieb unter Berücksichtigung bestimmter Maßnahmen hochgefahren werden.
Freunde und Verwandte treffen
Mit 30. April laufen die seit 16. März geltenden "Ausgangsbeschränkungen" aus, wobei die zentrale Einschränkung aber bestehen bleibt, nämlich "Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss weiterhin einen Mindestabstand von einem Meter zu allen Personen einhalten, die nicht im selben Haushalt leben."
In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt der Mindestabstand aber nur, wenn er auch eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt aufrecht. Neu ist, dass öffentliche Veranstaltungen mit maximal zehn Teilnehmern explizit erlaubt sind (z.B. Yogakurse in Parks), bei Begräbnissen dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen.
Keine Großveranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben zumindest bis 31. August untersagt. "Bei Veranstaltungen, bei denen die Abstandsregel von einem Meter eingehalten werden kann, muss man sich auch andere Details ansehen. Da ist vor allem die Situation beim Eintritt zu berücksichtigen und diese entsprechend zu regulieren", so Vizekanzler Werner Kogler.
Damit wären kleinere Veranstaltungen ab dem 1. Juli - in Kultur und auch Sport - denkbar und möglich. Dazu sollen in den kommenden Wochen neue Regelungen erarbeitet werden.
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