Giftgas-Unfall bei AustroCel
Ex-Führungskraft und drei Techniker vor Gericht
Anfang Juni 2021 verstarb ein 55-jähriger Arbeiter aus Vigaun bei einem Unfall am Gelände der Halleiner Firma AustroCel. Damals riss ein Gasdruckrohr und benetzte den Arbeiter mit 150 Grad heißem Schwefeldioxid. Am Dienstag den 1. August müssen sich eine frühere Führungskraft und drei Techniker der Firma vor dem Salzburger Landesgericht verantworten.
HALLEIN. Bei dem Vorfall wurden damals drei Mitarbeiter der AustroCel und zwei weitere Mitarbeiter einer benachbarten Firma daurch das Schwefeldioxid leicht verletzt. Sie mussten mit Atembeschwerden im Krankenhaus behandelt werden. Auch eine Frau mit Kind aus der Umgebung wurde verletzt. Der 55-jährige Bad Vigauer, der sich direkt unter dem Rohr befand, hatte jedoch keine Chance. Er verstarb.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mehr oder weniger alle relevanten Vorschriften der sogenannten "Druchgeräteüberwachungs-Verordnung" ignoriert zu haben. Zum Beispiel sei das besagte Rohr viel zu dünn gewesen und es hätten keine regelmäßigen Drucküberprüfungen stattgefunden, so heißt es.
AustroCel Vorfall
Bereits direkt nach dem Vorfall im Juni 2021 gab es heftige Kritik am Krisenmanagement der AustroCel. So kritisierten sowohl die Grüne Halleiner Gemeinderätin Kimbie Humer-Vogl als auch Halleins früherer Vizebürgermeister Florian Scheicher (ÖVP), dass die Warnung über Radio viel zu spät gekommen sei und es auch keinen Zivilschutzalarm gegeben habe. Auch die Stadtfeuerwehr soll damals erst eine halbe Stunde nach dem Vorfall informiert worden sein.
Im Einsatz waren damals das Rote Kreuz, zwölf Fahrzeuge der Feuerwehr Hallein und vier Fahrzeuge der Betriebsfeuerwehr AustroCel. Auch die Polizei und ein gerichtlich beeideter Sachverständiger waren vor Ort. Die Ermittlungen wurden dann vom Landeskriminalamt und der Staatsanwaltschaft aufgenommen.
Der Vorwurf
Eine frühere Führungskraft, drei Techniker und die AustroCel als Firma sind vor dem Landesgericht Salzburg angeklagt. Der Hauptvorwurf lautet, dass praktisch alle relevanten Vorschriften nach der "Druchgeräteüberwachungs-Verordnung" ignoriert worden seien. Es sei ein zu dünnes Rohr als Hochdruckleitung zum „Kocher 4" eingebaut gewesen, regelmäßige Drucküberprüfungen der Rohrleitungen habe es nicht gegeben und auch zertifizierte Inspektionen der Hochdruckrohe seien weder veranlasst noch durchgeführt worden.
Unser damaliger Bericht:
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