Brandstifter von Kuchl
Zwei Jahre unbedingte Haft für 35-jährigen Täter

Der Angeklagte wird beschuldigt, am 11. September 2022 einen Großbrand in Kuchl gelegt zu haben. | Foto: FF Kuchl
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Am Landesgericht Salzburg fand heute ein Prozess gegen einen 35-jährigen Türken statt. Er soll im September in Kuchl einen Großbrand ausgelöst sowie zuvor seine Ex-Frau gestalkt haben. Am späten Nachmittag erging das Urteil: Zwei Jahre unbedingte Haft.

SALZBURG/KUCHL. Am 11. September 2022 soll der Beschuldigte in Weißenbach bei Kuchl den Pkw seiner ehemaligen Schwiegermutter angezündet haben. Die Flammen griffen auf das Carport und ein Nachbarhaus über. Auch der beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Frau zwischen Mai und September 2022 wird er beschuldigt. Der 35-Jährige wurde heute am Landesgericht zu einer unbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil des Schöffensenats einverstanden. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Brandstiftung in Kuchl

Ein 35-jähriger in Puch Urstein wohnhafter Türke ist heute am Salzburger Landesgericht wegen Brandstiftung und beharrlicher Verfolgung angeklagt. Bei ersterem Anklagepunkt handelt es sich um den Carport Brand in Weißenbach bei Kuchl, der sich am 11. September 2022 zutrug.

Kurz vor ein Uhr früh brach damals ein großes Feuer bei dem Carport eines Hauses in Kuchl aus. Der Angeklagte soll damals Heu in Brandbeschleuniger getränkt und damit das Auto seiner ehemaligen Schwiegermutter angezündet haben. Die Flammen griffen auf das Carport und ein Nachbarhaus über. Ein 50-jähriger männlicher Bewohner des Hauses wachte aufgrund der Geräusche des Brandes auf und verständigte die Feuerwehr. 14 Fahrzeuge der Feuerwehren Kuchl, Vigaun und Golling sowie auch der Löschzug Jadorf rückten aus und kämpften bis in die Morgenstunden mit den Flammen. 

Bei dem Brand in Kuchl waren insgesamt 14 Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr vor Ort. | Foto: FF Kuchl
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Ermittlungen führten zum Täter

Nachdem kein technischer Defekt festgestellt werden konnte, wurden Ermittlungen in Richtung Brandstiftung eingeleitet. Durch Einsatz eines Brandmittelspürhundes der Polizei Oberösterreich erhärtete sich der Verdacht auf Brandbeschleuniger.

Schnell wurde auch ein Verdächtiger gefunden. Etwa eine Stunde nach der Alarmauslösung machte sich die Polizei auf zu einem Verkehrsunfall in Hallein, bei dem ein alkoholisierter Fahrradfahrer verunfallt war. Der 35-Jährige hatte sich dabei Verletzungen unbestimmten Grades zugezogen. Der stark alkoholisierte Türke (1,8 Promille) gab an, in Kuchl einige Biere getrunken zu haben.

Am Landesgericht muss sich der Angeklagte heute wegen der Brandstiftung und der beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Frau verantworten. | Foto: Neumayr
  • Am Landesgericht muss sich der Angeklagte heute wegen der Brandstiftung und der beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Frau verantworten.
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Im Laufe des Tages konnten die Ermittler dann die beiden Sachverhalte verknüpfen, da sich herausstellte, dass es sich beim Unfallradler und den Hauptverdächtigen im Brandstiftungsfall, um ein und dieselbe Person handelte. Drei Monate zuvor soll der 35-jährige seine ehemalige Schwiegermutter mit den Worten "Ich hoffe, du brennst im Auto" bedroht haben. Er habe ihr die Schuld am Scheitern seiner Ehe gegeben. Am Tag darauf, Montag, dem 12. September konnte von einem Sachverständiger bei der Untersuchung der Brandreste eindeutig eine Brandstiftung nachgewiesen werden.

Zweiter Anklagepunkt

Beim heutigen Prozess am Landesgericht muss sich der 35-jährige Türke jedoch auch wegen eines zweiten Vergehens verantworten. Er soll vor der Brandstiftung, zwischen Mai 2022 und dem 11. September 2022, beharrlich seine Ex-Frau verfolgt haben. Dabei sei er mehrmals pro Woche vor ihrer Wohnung aufgetaucht und habe dort Bier getrunken, beharrlich geklingelt und lautstark Bierdosen zusammengedrückt und telefoniert. 

Der 35-Jährige soll seine Ex-Frau laut Anklage monatelang verfolgt haben. | Foto: Symbolbild: Gertraud Kleemayr
  • Der 35-Jährige soll seine Ex-Frau laut Anklage monatelang verfolgt haben.
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Das Urteil

Staatsanwaltschaft und Schöffensenat waren sich bei dem Urteil einig. Der Angeklagte wurde heute zu einer unbedingten Haftstrafe von 2 Jahren verurteilt. Sein Verteidiger, Michael Hofer, bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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