Pflege
Antrag für Tiroler Pflegestipendium PLUS ab sofort möglich

Ab sofort können Pflege-Auszubildende an der fh gesundheit den Antrag auf das Tiroler Pflegestipendium PLUS einreichen. | Foto: Gerhard Berger
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TIROL. Anfang des Jahres wurde die fh gesundheit vom Land Tirol mit der Abwicklung des Tiroler Pflegestipendiums PLUS für ganz Tirol beauftragt. Ab sofort können alle Pflegeauszubildenden, welche nach der Ausbildung für eine bestimmte Zeit in Tirol in einem Pflegeberuf tätig sind, einen Antrag bei der fh gesundheit einreichen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Als wesentliche Maßnahme für die Attraktivierung der Pflege hat das Land Tirol mit dem Tiroler Pflegestipendium von monatlich 130 Euro und dem Tiroler Pflegestipendium PLUS von monatlich maximal 340 Euro eine spezielle Förderung für Pflegeausbildungen in Tirol beschlossen.
Anspruch darauf haben grundsätzlich alle Personen, die seit dem 1. Jänner 2022 in Tirol eine Pflegeausbildung absolvieren und zwar unabhängig davon, in welchem Pflegebereich diese stattfindet. Ab sofort ist nun eine Antragstellung bei der fh gesundheit möglich wie der dortige Geschäftsführer Walter Draxl betont:

„Nach Beauftragung des Landes haben wir an der fh gesundheit so rasch wie möglich die entsprechenden Strukturen geschaffen und in enger Abstimmung mit dem Land Tirol an den Richtlinien zur Antragstellung gefeilt."

Pflegeinvestition von 12 Millionen Euro

Pflegelandesrätin Annette Leja ist von der Wichtigkeit der Maßnahme überzeugt:

„Mit dem Tiroler Pflegestipendium PLUS wurde in Tirol die Forderung nach einer Praktikumsentschädigung erstmalig aufgegriffen, dafür wurde eine gleichmäßige Auszahlung über das ganze Semester gewählt. Wir investieren somit pro Jahr rund 12 Millionen Euro in die Ausbildung der zukünftigen Pflegerinnen und Pfleger. Die Verpflichtung zur anschließenden Berufsausübung in Tirol sichert die Pflege und Versorgung im Gesundheitsbereich nachhaltig. Ich bin mir sicher, dass viele Auszubildende vom Tiroler Pflegestipendium PLUS profitieren werden – und damit ganz Tirol."

Pflegestipendium an Regeln geknüpft

Wer das Tiroler Pflegestipendium PLUS beantragt, verpflichtet sich, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Ausbildung für eine gewisse Zeit den erlernten Beruf in Tirol auszuüben. Empfänger des Tiroler Pflegestipendium PLUS müssen nach Ablauf der fünf Jahre einen schriftlichen Nachweis über die vollständige Erfüllung der Fördervereinbarung und die Tätigkeit im erlernten Beruf erbringen. Dieser Nachweis kann auch früher eingereicht werden, wenn die Verpflichtung bereits erfüllt wurde. Wird die Ausbildung frühzeitig abgebrochen, ist das Pflegestipendium PLUS zurückzuzahlen. Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht ebenfalls, wenn der Beruf nach Abschluss der Ausbildung nicht für die verpflichtende Zeit in Tirol ausgeübt wurde. Selbstverständlich gibt es unter anderem Ausnahmen, im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft.
Alle weiterführenden Informationen zum Tiroler Pflegestipendium finden Sie im Detail unter www.fhg-tirol.ac.at


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