Abnahme von Sphynx-Katzen
Käufer von qualzuchtbetroffenen Tieren machen sich strafbar

- Das Landesverwaltungsgericht Tirol bestätigt die behördliche Abnahme von zwei Sphynx-Katzen.
- Foto: Symbolfoto/Mang
- hochgeladen von Julia Mang
Der Erwerb von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das Landesverwaltungsgericht Tirol bestätigt in einem Urteil die Abnahme von Sphynx-Katzen im Jänner 2024 durch die Behörde. Wer ein qualzuchtbetroffenes Tier kauft, muss also mit einer Strafe nach dem Tierschutzgesetz, im äußersten Fall bis hin zur Abnahme des Tieres, rechnen.
INNSBRUCK. Ob Scottish-Fold-Katzen, Französische Bulldoggen oder haarlose Hunde und Katzen – Tiere mit Qualzuchtmerkmalen boomen. „Offenbar ist kaum jemandem bewusst, dass es gegen das Tierschutzgesetz verstößt, ein qualzuchtbetroffenes Tier zu kaufen, egal ob im Inland oder im Ausland. Hier besteht massiver Aufklärungsbedarf“, konstatiert Tierschutzexperte Clemens Purtscher von Shifting Values. "Leider waren die Behörden viel zu lange untätig. Hoffnung gibt da ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Landesverwaltungsgerichts Tirol", erklärt Purtscher in einer Aussendung. In diesem Fall hatte die Behörde zwei Nacktkatzen konfisziert: den Kater wegen verbotener Zucht und die Katze, weil der Halter sie trotz Qualzuchtmerkmalen gekauft hatte. An der Katze hatte der Besitzer zuvor eine medikamentöse Abtreibung durchführen lassen. Gegen die Abnahme der beiden Tiere richtete der Halter eine Beschwerde an das LVwG, die nun abgewiesen wurde.
Mehr zum Thema Qualzucht auf MeinBezirk finden Sie hier
Sachverhalt aus der Entscheidung
Der Kater CC, geboren XX.XX.XXXX, und die Katze DD, geboren XX.XX.XXXX, sind SphynxKatzen und verfügen über einen Stammbaum. Beide Tiere haben keine Körperbehaarung. Die Tasthaare (Vibrissen) sind bei der Katze nur rudimentär ausgebildet, beim Kater gar nicht. Der Beschwerdeführer erwarb den Kater CC Ende Juni 2022, die Katze DD im August 2023. Er wollte die Sphynx-Katzen züchten. Nicht festgestellt werden kann, dass von ungarischen Behörden bzw einem ungarischen Tierarzt festgestellt wurde, dass bei den Tieren keine Qualzuchtmerkmale vorliegen. Am 6.11.2023 meldete die Tierklinik X der belangten Behörde, die sechs Monate alte Katze DD sei unkastriert und ungewollt gedeckt worden. Ebenfalls halte der Beschwerdeführer zusätzlich einen unkastrierten Kater und plane die Rasse zu züchten. Es wurde in der Tierklinik X ein Trächtigkeitsabbruch durchgeführt. Einen Tag später forderte die belangte Behörde den Beschwerdeführer schriftlich auf, einen Zuchtantrag ausgefüllt zu übermitteln. Nachdem ein solcher nicht einlangte, führte der Amtstierarzt am 8.1.2024 eine Kontrolle vor Ort durch. Dabei stellte er fest, der Beschwerdeführer hielt diese beiden unkastrierten Katzen voneinander nicht räumlich getrennt. Er teilte unmissverständlich mit, eine Kastration der Tiere kommt für ihn nicht in Betracht, da er diese Katzen zum Zwecke der Zucht angeschafft hatte. Am 23.1.2024 erfolgte eine weitere Tierschutzkontrolle durch den Amtstierarzt sowie zwei Vertreter der belangten Behörde. Dabei gab der Beschwerdeführer wiederum eindringlich an, einer Kastration keinesfalls zuzustimmen, da er beide Tiere zum Zweck der Zucht erwarb und deshalb im zuchtfähigem Zustand erhalten will. Er erläuterte die Herkunft sowie den hohen Wert der beiden Tiere. Darüber hinaus gab er an, wenn er von der Abnahmeabsicht der belangten Behörde gewusst hätte, hätte er die Katzen unverzüglich nach Ungarn gebracht. Daraufhin wurden die Tiere in Transportboxen abtransportiert und im Tierheim JJ untergebracht. Aufgrund einer eitrigen Entzündung der Gebärmutter – offenbar als Folge der hormonellen Therapie zur Durchführung des Trächtigkeitsabbruchs am 6.11.2023 – wurde die Katze DD am 12.2.2024 kastriert.

- Bei einigen Hunde- und Katzenrassen werden bestimmte Merkmale exzessiv gezüchtet – meist zum Leidwesen der Tiere.
- Foto: stock.adobe.com/at/220 Selfmade studio
- hochgeladen von Sofia Grabuschnig
Qualzucht
„Dieses Urteil soll alle Behörden in Österreich wachrütteln und anspornen“, hofft Purtscher. „Wenn das seit langem bestehende Verbot, qualzuchtbetroffene Tiere zu erwerben, endlich umgesetzt würde, käme die Qualzüchterei bald zum Erliegen. Das würde enorm viel Tierleid ersparen.“ Die Folgen von Qualzucht sind gravierend: Kurzschnäuzige Hunde wie Französische Bulldoggen leiden ihr Leben lang an erschwerter Atmung bis hin zur Erstickungsangst, deformierten Kiefern und geschädigten Wirbelsäulen. Bei Scottish Fold (Faltohrkatzen) führt ein Knorpeldefekt nicht nur zu umgekippten Ohren, sondern zu massiven Schmerzen in allen Gelenken. Nackttiere entbehren aller Funktionen, die dem Fell zukommen – von der Thermoregulation bis zur Körpersprache.
„Die Devise lautet daher: Finger und Geldbörse weg von Qualzucht-Tieren. Sonst fördern Sie nicht nur Tierleid, sondern machen sich auch strafbar. Für Tier und Mensch gleichermaßen ist es besser, wenn das Haustier gesund ist und nicht an angezüchteten Defekten leidet. Und generell sollte der erste Weg bei der Anschaffung eines Haustiers immer ins nächstgelegene Tierheim führen“, so Purtscher abschließend.

- Auch Scottish Fold Katze gehören zu qualzuchtbetroffenen Tieren.
- Foto: TSV St. Pölten
- hochgeladen von Tanja Handlfinger



Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.