Teilhabegesetz
Neuer Teilhabebeirat kann mit Arbeit beginnen
TIROL. Früher gab es in Tirol einen Behindertenbeirat, dieser wurde nun gemäß des Tiroler Teilhabegesetzes in den Teilhabebeirat umgewandelt. Unter neuer Besetzung nimmt das Gremium, nun nach der Angelobung, seine Arbeit auf und wird die Landesregierung künftig in Angelegenheiten der Behindertenhilfe unterstützen.
16 Mitglieder im Teilhabebeirat angelobt
Die größte Neuerung durch den Teilhabebeirat ist, "dass die NutzerInnenvertretung sowie die Angehörigenvertretung jetzt im Teilhabebeirat vertreten sind“, weiß Soziallandesrätin Fischer. Dass betroffene Menschen nun nicht nur von dem neuen Gesetz profitieren sondern auch bei der Gestaltung eingebunden werden, ist eine maßgebliche Vorgabe des Teilhabegesetzes. Zusätzlich sind im Teilhabebeirat auch VertreterInnen der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, der Landwirtschaftskammer und der Gemeinden sowie der Stadt Innsbruck.
Drei Säulen des Teilhabegesetzes
Grundsätzlich müssen die drei Säulen des Teilhabegesetzes erfüllt werden. Diese sind: Chancengleichheit, Mitbestimmung und Barrierefreiheit.
„Die Würde von Menschen mit Behinderungen, ihr Recht auf individuelles Wohlergehen und Teilhabe werden in den Mittelpunkt gestellt“,
erläutert LRin Fischer.
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