Viruserkrankung
Sechs Schwäne im Tiroler Unterland an Vogelgrippe gestorben

In einem Tierpark wurde nun erstmals in Tirol die Vogelgrippe nachgewiesen | Foto: Pixabay/NoName_13
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Die Meldungen über Vogelgrippe-Fälle in Österreich häufen sich, nun ist auch ein Tierpark im Tiroler Unterland betroffen. Für Menschen besteht aber keine Gefahr.

TIROL. Seit 10. Jänner gelten aufgrund des vermehrten Auftretens von Vogelgrippe in Europa  Vorsichtsmaßnahmen in Österreich. Tirol war bislang als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“, nicht aber mit „stark erhöhtem Risiko“ für Vogelgrippe klassifiziert. Das wird sich allerdings bald ändern, denn in einem Tierpark im Tiroler Unterland wurde nun der erste Fall von Vogelgrippe in Tirol bestätigt. Für Betriebe mit über 50 Stück Geflügel wird es in weitere Folge wohl eine Stallpflicht geben.

Seit 10. Jänner muss Geflügel in einigen Regionen, bis auf weiteres, im Stall bleiben. | Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
  • Seit 10. Jänner muss Geflügel in einigen Regionen, bis auf weiteres, im Stall bleiben.
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Sechs Schwäne tot

Im betroffenen Tierpark sind am Wochenende fünf Schwäne tot aufgefunden worden, ein weiterer musste getötet werden. Die Vogelgrippe oder Geflügelpest ist eine fieberhafte Viruserkrankung für Vögel. „Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Das Virus wird auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Weitere Untersuchungen

Der Tierpark hält in Summe rund 210 Stück teilweise sehr seltener Vogelarten wie Flamingos und Pelikane, weitere Wasservogelarten, Hühnervögel, diverse Papageienarten, Greifvögel und Emus. Am Mittwoch ist noch ein Pelikan verendet. Für Einrichtungen wie Zoos und Tierparks sehen die EU-weit geltenden Bekämpfungsmaßnahmen für Geflügelpest vor, dass nach einer entsprechenden Risikoabschätzung bestimmte Tiere des Bestandes von einer verpflichtenden Tötung ausgenommen werden können. Dazu führt die Veterinärbehörde in den nächsten Tagen noch umfangreiche Probennahmen durch.

Tote Vögel melden

Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel findet, muss dies im Sinne der Prävention bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft melden. Jeder Verdacht bei Geflügel ist anzeigepflichtig und muss den zuständigen AmtstierärztInnen gemeldet werden. Anzeichen für Vogelgrippe bei Geflügel sind unter anderem Massenerkrankung, hohe Sterblichkeit, Atemnot oder deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme.

Weitere Infos:

Vogelgrippe - KVG
Vogelgrippe - AGES

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