Polizei "Partner der Menschen"
Tiroler Polizei kontrolliert streng

"Tiroler Polizei ist Partner der Menschen, wird aber streng kontrollieren.", sagt LPD Edelbert Kohler
  • "Tiroler Polizei ist Partner der Menschen, wird aber streng kontrollieren.", sagt LPD Edelbert Kohler
  • hochgeladen von Sieghard Krabichler

Aufgrund der aktuell sehr ernsten COVID-19 Situation setzt die Tiroler Polizei über Auftrag und in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden Maßnahmen zur Überwachung der ab 3.11.2020, 00:00 Uhr geltenden COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung.

TIROL. Die „nächtliche Ausgangsbeschränkung“ wird im Fokus der polizeilichen Kontrollen liegen.
Landespolizeidirektor Edelbert Kohler: „Die Tiroler Polizei nimmt ihre gesetzliche Verpflichtung wahr und beginnt ab heute Mitternacht mit der Kontrolle der Ausgangsbeschränkungen. Wir werden jene Menschen, die im fraglichen Zeitraum unterwegs sind, ansprechen, informieren und aufklären und – wenn jemand  keinen triftigen Grund für seine Anwesenheit im öffentlichen Raum glaubhaft machen kann – gegebenenfalls den Gesundheitsbehörden zur Anzeige bringen. Aber nach wie vor gilt: Die Polizei ist Partner der Bevölkerung und auch Teil der Bevölkerung und wird deshalb mit Fingerspitzengefühl und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, jedoch auch konsequent diese neuen Maßnahmen umsetzen, um die Bevölkerung zu schützen.“

Bewusstseinsbildung

Ziel der Maßnahmen soll eine stärkere Bewusstseinsbildung und eine deutliche Erhöhung der Einhaltung der COVID-19 Bestimmung sein. Deshalb werden – wie schon seit Monaten – auch im zweiten Lockdown das Gespräch und der Dialog die wichtigsten und effizientesten Mittel im Umgang mit der Bevölkerung sein. Aber die Polizei ist auch angehalten, durchzugreifen, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden. Vor allem bei absichtlichem Zuwiderhandeln, Missachten der polizeilichen Anweisungen oder groben Verstößen wird die Polizei mit der notwendigen Konsequenz einschreiten und Anzeigen erstatten. Ob und in welcher Höhe eine Strafe ausgestellt wird, entscheiden die Gesundheitsbehörden als zuständige Strafbehörden.

Es gibt im Anlassfall durchaus Anzeigen z.B. wenn:
• Mund-Nasenschutz nicht getragen wird, dort wo er vorgeschrieben ist
• der Abstand nicht eingehalten wird
• Veranstaltungen (Partys) verbotenerweise abgehalten werden
• Spielhallen, Lokale oder Bars regulär ihren Betrieb führen
• es Verstöße gegen die Beschränkung der Ausgangsregelung gibt

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