Wohnen Tirol
Wohn- und Mietzinsbeihilfe kann auch online beantragt werden
TIROL. Seit Montag, 3. Februar 2020 kann die Wohn- und Mietzinsbeihilfe auch online beantragt werden. Für die Online-Beantragung ist eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur notwendig.
Wohn- und Mietzinsbeihilfe online beantragen
Seit Montag, 3. Feber haben TirolerInnen die Möglichkeit, ihre Wohn- und Mietzinsbeihilfe online zu beantragen. Dazu müssen sie aber im Besitz einer Bürgerkarte oder Handy-Signatur sein. Der Antrag kann auf der Internetseite der bteilung Wohnbauförderung unter www.tirol.gv.at/wohnbau zur Verfügung. Für alle ohne Internetzugang, Bürgerkarte oder Handy-Signatur ist es auch weiterhin möglich, den Antrag in Papierform einzureichen.
„Dadurch [Durch den Online-Antrag] ermöglichen wir eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung von Förderansuchen und verbessern deutlich unseren Service für Bürgerinnen und Bürger“, so Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader.
15.000 Ansuchen pro Jahr
In Tirol suchen rund 15.000 Personen pro Jahr um eine Wohn-, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe an. 2019 gab es dafür 33,6 Millionen Euro EU-Förderungen. Vor einem Jahr wurde die Mietunterstützung vor allem für Familien stark erhöht. Außerdem wurde eine tirolweit einheitliche Wartezeit von zwei Jahren etabliert und der Freibetrag angehoben.
Weitere Informationen unter
Land Tirol
Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
Tel: 0512 508 2732
E-Mail: wohnbaufoerderung@tirol.gv.at
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