Umfrageergebnis
Mehrheit befürwortet eine 1G-Regelung – Umfrage der Woche

Foto: unsplash/Markus Winkler – Symbolbild
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TIROL (SKN). Aktuell wird die Einführung der 1G-Regel (Einlass in bestimmte Bereiche nur für Geimpfte) stark diskutiert. Die einen sehen diese als wichtigen Schritt im Kampf gegen die Pandemie, die anderen als Impfzwang durch die Hintertüre.

Ergebnis unserer Umfrage der Woche zur Einführung der 1G-Regel

In unserer Umfrage der Woche wollten wir von euch wissen, was ihr von der Einführung der 1G-Regel in bestimmten Bereichen hält.

Hier das Ergebnis unserer Umfrage

  • Insgesamt haben 692 und Leser an unserer Umfrage zur Einführung der 1G-Regel in bestimmten Bereichen teilgenommen.
  • 352 Teilnehmerinnen und Teilnehmer würden die Einführung der 1G-Regel gut finden, da sie eine Chance gegen das Coronavirus darstellt.
  • 125 Leserinnen und Leser würden bei der Einführung der 1G-Regel zuhause bleiben.
  • 215 Personen geben an, dass auf jeden Fall die Möglichkeit zu Coronatests erhalten bleiben soll.
Umfrageergebnis: Wir wollten in unserer Umfrage der Woche von euch wissen, was ihr von der 1G-Regelung haltet. | Foto: BB Tirol
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An unserer Umfrage der Woche zur 1G-Regelung haben 692 Leserinnen und Leser mitgemacht. 51 Prozent finden die Einführung der 1G-Regelung – also dass nur mehr Geimpfte in Bereiche mit einem hohen Ansteckungsrisiko eingelassen werden – gut. 31 Prozent finden jedoch, dass es auch weiterhin die Möglichkeit geben soll, sich gegen das Coronavirus testen zu lassen. Nur 18 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollen im Falle der Einführung der 1G-Regelung zuhause bleiben.

Anders sieht das Ergebnis bei unserer Umfrage auf unserem Instagram-Account aus. Von den 147 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sprach sich die Mehrheit, nämlich 63 Prozent, gegen eine Einführung der 1G-Regelung aus.

Das Ergebnis unserer Umfrage der Woche auf Instagram | Foto: BB Tirol
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Mehrheit der Österreicher für 1G-Regelung

Anders als das Ergebnis der meinbezirk.at/tirol-Umfrage zeigt sich das Ergebnis einer Umfrage durch unique research im Auftrag von profil. Für diese Umfrage wurden 500 Österreicherinnen und Österreicher befragt. Die Mehrheit der Befragten – nämlich 55 Prozent sprechen sich für die 1G-Regulung aus. 1G-Regel bedeutet, dass nur mehr jene Zutritt zu bestimmten Bereichen haben sollen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Genesene und Getestete hingegen sollen vom Zutritt ausgeschlossen werden. Allerdings halten nur 35 Prozent die 1G-Regelung für eine sehr gute Idee, 20 Prozent für eine gute Idee. 13 Prozent halten sie für eine schlechte Idee und 25 Prozent für eine sehr schlechte Idee.

1G-Regel – Von der Nachtgastro zur Uni

Bereits Mitte Juli wurden in Österreich erste Stimmen für eine 1G-Regel für die Nachtgastro laut. Hieß es zu Beginn, dass die 1G-Regel nur für die Nachtgastronomie gelten solle, folgten Mitte August Überlegungen, diese auch auf die Gastronomie und den Wirtshausbesuch auszuweiten. Der Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) konnte sich  die 1G-Regel ab Herbst auch für Veranstaltungen, Freizeit- und Sportstätten vorstellen. 

Inzwischen wird offen über die 1G-Regel in vielen weiteren Bereichen gesprochen: Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hält es für möglich, dass der Zutritt an den Hochschulen nur mehr für Geimpfte möglich sein könnte. Das Hausrecht der Universitäten würde dies ermöglichen. An der Med Uni Innsbruck wird das Medizinstudium nur mehr für vollständig Geimpfte möglich sein. Ansonsten gilt an der Universität Innsbruck weiterhin die 3G-Regelung.

"Bei Bedarf ist 1G als Zutrittsregel im Laufe des Herbsts aber durchaus eine Option – etwa in der Nachtgastronomie." (Wolfgang Mückstein )

Am 21. August sprachen sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) für eine mögliche Einführung der 1G-Regel ab Herbst in jenen Bereichen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko aus. Dies sei notwendig, falls die Infektionszahlen weiter steigen sollen. Auch für Landeshauptmann Günther Platter, der aktuell den Vorsitz der Landeshauptleute Konferenz inne hat, ist die 1G-Regel für bestimmte Bereiche vorstellbar.

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Kritik der Gastro an den Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte

Massive Kritik gibt es von der Gastronomie an der möglichen 1G-Regelung. Dies würde einem absoluten Todesstoß gleichkommen, so der Nachtgastronomie-Sprecher Stefan Ratzenberger. Der Tagesgastronomie-Obmann, Mario Pulker, sieht bei dieser Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte einen Lockdown für die Gastronomie. Denn bereits die 3G-Regel würde der Gastronomie massive Umsatzeinbußen bringen. So liegen die Umsatzrückgänge aktuell zwischen 15 bis 45 Prozent.

Auch der Tourismus befürchtet für den Winter die 1G-Regelung. Auch der Tiroler Tourismus sieht in dieser Regelung, von der nur Geimpfte profitieren würden, eine Art Lockdown.

"Denn die Gäste, die nicht geimpft sind, bleiben fern." Mario Gerber, Abgeordneter zum Tiroler Landtag, Spartenobmann Tourismus)

Tirol könne sich einen erneuten Ausfall des Wintertourismus nicht leisten, so Mario Gerber.

Auch die Betreiber von Fitnessstudios befürchten die Einführung der 1G-Regelung. Für die Fitnessbranche wäre die Einführung katastrophal:

„Eine Verschärfung der Zutrittsregelung wäre für unsere ohnehin durch die Pandemie schwerst betroffenen Betriebe katastrophal. Stattdessen braucht es dringend Anreize, um die Impfquote zu erhöhen." (Alois Fauster, Berufsgruppensprecher der Tiroler Fitnessstudios)

Der Großteil der Tiroler Freizeit- und Sportbetriebe war rund sieben Monate geschlossen und kämpft nach wie vor mit den Folgen der Lockdowns. Zusätzlich zum bisher entstandenen Schaden hätten die Studios mit einem weiteren Rückgang von 30 bis 50 Prozent zu rechnen. Außerdem hätte sich die 3G-Regel in dem Bereich bewährt, so Alois Fauster.

Verfassungsrecht: Geteilte Meinung zur 1G-Regelung

Aktuell reicht es, wenn man bei einem Besuch der Gastronomie oder einer Veranstaltung geimpft, genesen oder getestet ist – also ein 3G-Nachweis. Für die Nachtgastronomie braucht man aktuell einen 2G-Nachweis: also geimpft oder getestet (PCR). Nun kommt ab Herbst vermutlich die 1G-Regel. Nach der Ankündigung dieser Maßnahme wird das Thema auch unter Juristen diskutiert. Allerdings besteht auch unter ihnen keine Einigkeit darüber, ob eine 1G-Regelung – eine Benachteiligung von Genesenen und Ungeimpften – überhaupt rechtlich haltbar ist.

"Die Einführung einer „1G-Regel“ und die damit verbundene Unterscheidung von Geimpften und Nicht-Geimpften ist keine unheikle Angelegenheit." (Peter Bußjäger, Professor für Staatsrecht, Verwaltungslehre und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck)

Damit eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften verfassungskonform ist, muss die 1G-Regelung entsprechend begründet sein. Fehlt eine stichhaltige Begründung, kann die 1G-Regelung wieder gekippt werden. Dazu würde es aber eine belastbare Datenlage brauchen, die solche Einschränkungen verfassungsrechtlich möglich machen würden. "Die Frage der Daten wird hier der Knackpunkt sein. Der Verfassungsgerichtshof verlangt die genaue Prüfung der sachlichen Grundlagen," so Bernd-Christian Funk, Verfassungsrechtler, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften an der Sigmund-Freud-Privatuniversität.

Auch Peter Bußjäger weist auf die Notwendigkeit einer sachlichen Begründung hin: "Wenn nur noch Geimpfte die Nachtgastronomie oder bestimmte Veranstaltungen aufsuchen dürfen, benötigt es medizinische Gründe, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen." Allerdings braucht es genau diese Expertise, dass das Fernhalten Nicht-Geimpfter erforderlich sei, um die Ausbreitung des Virus zu beschränken. Kritisch sieht Peter Bußjäger allerdings die Frage, Genesene Nachteile erfahren können. Hier muss noch geklärt werden, ob Genesene genauso geschützt sind wie Geimpfte.

Anders sehen dies die beiden Anwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer. Sie bereiten bereits eine Beschwerde vor, falls die 1G-Regelung im Herbst tatsächlich kommen sollte. Sie sehen in dieser Ungleichbehandlung einen "Einschnitt in die Grundrechte, weil sie Menschen von Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausschließe, um die Impfquote zu steigern".  Auch der VerfassungsrechtlerBernd-Christian Funk hat Bedenken, dass die 1G-Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof halten würde:

"Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist die Besserstellung von geimpften Personen nicht gerechtfertigt"

Die bisherige unbestrittene Regel, wonach ein negativer Test mit der Impfung auf einer Stufe stehe, könne nicht einfach so aufgegeben werden. Die Folge wäre wohl Diskriminierung, so Funk. (Quelle: derStandard).

Aktuelle Umfrage

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