Coronavirus
Neue Gültigkeitsdauer "Grüner Pass"

Mit 6. Dezember wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Pass verkürzt – damit haben mehr als 1.500 TirolerInnen ihren Impfnachweis verloren. Hier gibt es die Informationen zu den neuen Fristen. | Foto: Fohringer
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TIROL. Mit 6. Dezember wurde die Gültigkeitsdauer des Grünen Pass verkürzt – damit haben mehr als 1.500 TirolerInnen ihren Impfnachweis verloren. Hier gibt es die Informationen zu den neuen Fristen.

Neue Zertifikatsgültigkeitsdauer der Covid-Impfung

Mit 6. Dezember gilt die zweite Schutzimpfung gegen das Coronavirus 270 Tage (vorher 360 Tage). Die Gültigkeit wurde österreichweit im Hinblick auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse entsprechend festgelegt. Daher muss spätestens ab Ende der Frist die Auffrischungsimpfung (Booster) gemacht werden. Eine dritte Impfung ist in Tirol ab vier Monate nach der zweiten Impfung für Personen ab 18 Jahren möglich – in Ausnahmefällen bei Risikopersonen und nach Rücksprache mit ÄrztInnen auch ab 12 Jahren. Bei zweimaliger Impfung mit AstraZeneca wird die dritte Impfung jedenfalls nach vier Monaten empfohlen.

Durch die Verkürzung der Gültigkeitsdauer haben seit 6. Dezember über 1.500 TirolerInnen ihren Impfnachweis verloren. Sobald die dritte Impfung erfolgt ist, gilt der Nachweis wieder und das neue Impfzertifikat steht zur Verfügung.

Gültigkeitsdauer Grüner Pass

  • 270 Tage ab dem Datum der Zweitimpfung (bei AstraZeneca, Moderna und BioNTech/Pfizer)
  • 270 Tage ab einer weiteren Impfung bei Impfung mit Johnson & Johnson + mRNA-Impfung (auf Wunsch ist auch eine weitere Dosis Johnson & Johnson möglich)
  • 270 Tage ab einer weiteren Impfung (dritte Impfung)
  • 270 Tage ab Impfung für genesene Personen, die zusätzlich eine Impfung erhalten haben
  • 270 Tage ab Impfung mit Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist

ExpertInnen raten dazu, die Zertifikats-Zeiträume nicht auszureizen und die dritte Impfung frühestmöglich wahrzunehmen.

Wichtige Fristen für Auffrischungs- und Boosterimpfungen

(weitere Informationen finden sich dazu auch unter www.gruenerpass.gv.at)

  • Zwischen 1. und 2. Impfung müssen mindestens 14 (volle) Tage vergehen – die Impfung gilt ab der 2. Dosis als Nachweis
  • Zwischen 2. und 3. Impfung müssen mindestens 120 (volle) Tage vergehen
  • Einmalige Impfungen mit Johnson & Johnson gelten ab 3. Jänner nicht mehr als Impfnachweis. Nach einer Folgeimpfung ist die Impfung wieder gültig und ein Zertifikat wird ausgestellt.
  • Bei einmaliger Impfung mit Johnson & Johnson soll nach Empfehlung des nationalen Impfgremiums nach mindestens vier Wochen eine weitere Impfung vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen
  • Genesene Personen können sich circa vier Wochen nach einer Erkrankung impfen lassen.

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