Begutachtung
Sonnen-, Wind-, Wasser- und Bioenergie sollen erleichtert werden

- Das Zweite Tiroler Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz: 2. TEAG) ist ein Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Tirol vorantreiben soll, befindet sich aktuell in Begutachtung.
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Das Zweite Tiroler Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz: 2. TEAG) ist ein Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Tirol vorantreiben soll. Es dient der Umsetzung der Ziele des österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) auf Landesebene und soll die Nutzung von Sonnen-, Wind-, Wasser- und Bioenergie erleichtern. Derzeit ist das Gesetz in Begutachtung.
INNSBRUCK. Hinter dem sperrigen Namen "Zweite Tiroler Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz: 2. TEAG)" verbergen sich Änderungen im Tiroler Elektrizitätsgesetz (TEG), dem Tiroler Naturschutzgesetz (TNSchG), der Tiroler Bauordnung (TBO), dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) sowie dem Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG). Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie, sowie Förderungen für bestimmte Projekte. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren für Photovoltaik-Anlagen, Windkraftanlagen und andere erneuerbare Energieprojekte beschleunigen und vereinfachen. Es werden finanzielle Anreize für den Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien geschaffen. Das Gesetz soll die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften erleichtern, um dezentrale und regionale Energieversorgung zu fördern. Insbesondere der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern und Freiflächen wird gefördert. Das Gesetz enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und Unternehmen.
Mit dem Gesetz soll die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - „RED III-Richtlinie“ erfolgen. Die Wiedereinführung des Naturschutzfonds sowie die Umsetzung Ausgleichs- & Ersatzmaßnahmensind Bestandteile des Regierungsprogramms. Als Beitrag zur Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung werden die Bewilligung PV Anlagen, Bewilligung Speicheranlagen sowie Bewilligung Forstwege angepasst. Mit der Anpassung an die Tiroler Bauordnung wird eine Rechtssicherheit geschaffen.

- Gemeinden und Behörden müssen künftig genau festlegen, wo in Tirol erneuerbare Energieanlagen sinnvoll und möglich sind. Damit sollen langwierige Standortdiskussionen vermieden und Projekte gezielt vorangebracht werden. Tirol kann künftig bestimmte Flächen als sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen.
- Foto: Land Tirol
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Umsetzung der EU-Richtlinie im Landesrecht
Gemeinden und Behörden müssen künftig genau festlegen, wo in Tirol erneuerbare Energieanlagen sinnvoll und möglich sind. Damit sollen langwierige Standortdiskussionen vermieden und Projekte gezielt vorangebracht werden. Tirol kann künftig bestimmte Flächen als sogenannte Beschleunigungsgebiete ausweisen. Dort sollen alle Verfahren einfacher und schneller abgewickelt werden. Vorrangig geht es um bereits genutzte oder versiegelte Flächen wie Dächer, Fassaden, Parkplätze, Industriegelände, Deponien, Verkehrsinfrastruktur oder künstliche Gewässer. Geschützte Gebiete wie Natura-2000-Flächen oder Lebensräume seltener Tier- und Vogelarten bleiben weiterhin tabu. Für Projekte innerhalb dieser Zonen gelten klare Fristen. Die Behörden müssen binnen 30 Tagen prüfen, ob ein Antrag vollständig ist. Kleinere Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW müssen in maximal sechs Monaten genehmigt werden – egal, welches Verfahren dafür vorgesehen ist.

- Ab 2026 gibt es in Tirol wieder einen eigenen Naturschutzfonds. Dieser Fonds war 2017 abgeschafft worden und wird nun – wie im Regierungsprogramm vereinbart – neu eingerichtet. Ziel ist es, langfristige Naturschutzprojekte finanziell abzusichern und deren Umsetzung zu erleichtern.
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Tirol bringt Naturschutzfonds zurück
Ab 2026 gibt es in Tirol wieder einen eigenen Naturschutzfonds. Dieser Fonds war 2017 abgeschafft worden und wird nun – wie im Regierungsprogramm vereinbart – neu eingerichtet. Ziel ist es, langfristige Naturschutzprojekte finanziell abzusichern und deren Umsetzung zu erleichtern. Der Fonds startet 2026 mit einer Erstdotierung von 500.000 Euro, weitere 500.000 Euro folgen 2027. Er wird laufend aus den Einnahmen der Naturschutzabgabe, naturschutzrechtlichen Geldstrafen und Ersatzzahlungen für naturschutzrechtliche Vorhaben gespeist. Die Gelder sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Naturschutzmaßnahmen sowie naturbezogene Klimaschutzprojekte verwendet werden. Nicht genutzte Mittel eines Jahres bleiben als Rücklage erhalten und stehen im Folgejahr weiterhin zur Verfügung. Mit der Wiedereinführung des Naturschutzfonds schafft Tirol eine verlässliche und planbare Finanzierungsbasis, die unabhängig von kurzfristigen Budgetschwankungen ist. So können mehrjährige Projekte – von Lebensraum- und Artenschutz bis zu Klimaanpassungsmaßnahmen – nachhaltig umgesetzt werden.
Mehr Planungssicherheit
Mit der Novellierung des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 wird ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt: Künftig können Projektwerber durch gezielte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ihre Chancen auf eine naturschutzrechtliche Bewilligung verbessern – ein Modell, das sich am Salzburger Naturschutzgesetz orientiert. Das bedeutet konkret: Projektwerber können freiwillig Maßnahmen in ihre Planung aufnehmen, um Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder von Lebensräumen seltener Pflanzen und Tiere auszugleichen. Diese Maßnahmen erhöhen die Planungssicherheit und können wesentlich zur Erteilung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung beitragen. Ist ein Ausgleich durch Maßnahmen aus rechtlichen oder fachlichen Gründen nicht möglich, kann – ausschließlich für Projekte im öffentlichen Interesse – eine Ersatzzahlung beantragt werden. Zusätzliche Ausgleichspflichten für bereits bewilligungsfähige Projekte gibt es nicht. Das Modell gilt nur außerhalb von Schutzgebieten. Mit dieser neuen Regelung soll erstmals ein klarer Rechtsrahmen geschaffen. Bisher führte das Fehlen solcher Bestimmungen – insbesondere bei Beschwerden vor dem Landesverwaltungsgericht – regelmäßig zu Unsicherheiten und Verzögerungen.
Gesetzesanpassungen
Mit der Novelle der Tiroler Bauordnung wird die Forderung des Tiroler Gemeindevertreterverbandes erfüllt und eine neue Möglichkeit geschaffen, die Rechtmäßigkeit bestehender Gebäude oder baulicher Anlagen offiziell feststellen zu lassen – auch dann, wenn diese zum Zeitpunkt ihrer Errichtung oder späteren Änderungen von der damals erforderlichen Bewilligung abgewichen sind. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Rechtssicherheit zu geben und langjährige Unsicherheiten über den Status ihrer Gebäude zu beseitigen. Durch die Anpassung des Tiroler Grundverkehrsgesetzes ist eine Verlängerung der Bebauungsfrist für gemeinnützige Wohnbauträger von 10 auf 20 Jahre möglich.

- Hinter dem sperrigen Namen "Zweite Tiroler Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (kurz: 2. TEAG)" verbergen sich Änderungen im Tiroler Elektrizitätsgesetz (TEG), dem Tiroler Naturschutzgesetz (TNSchG), der Tiroler Bauordnung (TBO), dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) sowie dem Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG).
- Foto: Land Tirol
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