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"Tirol-Zuschuss" kann ab 1. April beantragt werden

Im Laufe des Samstagvormittags kann man die entsprechenden Formulare herunterladen. Anträge können auch online eingereicht werden.  | Foto: Pixabay/neelam279 (Symbolbild)
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  • Im Laufe des Samstagvormittags kann man die entsprechenden Formulare herunterladen. Anträge können auch online eingereicht werden.
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Ab diesen Samstag, 1. April, wird in Tirol der "Tirol-Zuschuss" aktiviert. Dabei erhalten BezieherInnen des Heiz- oder Energiekostenzuschusses 2022 und MindestsicherungsbezieherInnen automatisch ein Schreiben des Landes. 

TIROL. Die öffentliche Hand wird die Teuerungen nicht zu 100 Prozent abfedern können, aber trotzdem möchte man zielgerichtet jenen helfen, die es besonders schwer haben und vor allem in den Mittelstand hinein unterstützen. Dies möchte man mit dem Tirol-Zuschuss erreichen. 
Im Laufe des Samstagvormittags kann man die entsprechenden Formulare herunterladen. Anträge können auch online eingereicht werden. Neu-Anträge sollen jene stellen, die keinen Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 erhalten haben (oder noch erhalten) oder Mindestsicherung beziehen: Denn diese Personen bzw. Haushalte erhalten automatisch ein Schreiben des Landes im Laufe der kommenden Wochen, wodurch der Verwaltungsaufwand ganzheitlich verringert werden kann und eine schnellere Abwicklung ermöglicht wird.

Tirol-Zuschuss-Rechner

Wie hoch der Tirol-Zuschuss samt möglichem Heizkosten- und Wohnkostenzuschuss sein wird, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Tirol-Zuschuss-Rechner ausrechnen. 
Mit dem Tirol-Zuschuss wurde der Heizkosten- und Energiekostenzuschuss 2022 weiterentwickelt. Mit knapp 41.000 Anträgen konnte mit diesem Unterstützungsinstrument zahlreichen TirolerInnen in der Heizsaison 2022 unter die Arme gegriffen werden. Jene Anträge, die bis 31. März 2023 eingelangt sind, werden schnellstmöglich abgearbeitet. 

Wie beantrage ich den Tirol-Zuschuss

  • Der Tirol-Zuschuss kann von 1. April bis 31. Oktober 2023 beantragt werden.
  • Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro – vor allem für niedrigere Einkommen
  • Höhe Wohnkostenzuschuss: mindestens 250 Euro – abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße

Antragstellung

  • Heizkosten- oder EnergiekostenbezieherInnen 2022 erhalten automatisch ein Schreiben des Landes mit einem Folge-Antrag (lesen, ausfüllen und zurückschicken)
  • Haushalte von MindestsicherungsbezieherInnen erhalten ein Schreiben des Landes (lesen, ausfüllen und zurückschicken)
  • Anträge können grundsätzlich mittels Onlineformular eingereicht werden: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
  • Anträge können grundsätzlich auch postalisch eingereicht werden

Einkommensgrenzen für den Tirol-Zuschuss finden sich unter www.tirol.gv.at/tirolzuschuss
Bei Fragen zum Tirol-Zuschuss stehen das Tiroler Hilfswerk (Telefonnummer: 0512 508 3693, E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at) sowie die Förderungs-Hotline vom InfoEck unter 0800 800 508 zur Verfügung.
Einen Überblick über sämtliche Förderungen vonseiten des Landes und des Bundes erhalten Interessierte unter www.tirol.gv.at/entlastungen.

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Sujet Tirol-Zuschuss | Foto: © Land Tirol
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