Corona Tirol
Tirolweite Ausreisetestpflicht läuft mit 5. Mai aus

Die Ausreisetestpflicht aus Tirol wird ab dem 5. Mai nicht weiter verlängert. | Foto: © Larcher
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TIROL. Offiziell wird ab dem 5. Mai die Ausreisetestpflicht für Tirol nach 35 Tagen enden. Grund dafür ist die derzeit stabile Covid-Gesamtlage in Tirol und die stark rückläufige Tendenz der britischen Sub-Variante B1.1.7./E484K. 

Keine Verlängerung der Ausreisetestpflicht

Der Corona-Einsatzstab hat in enger Abstimmung mit den Bezirkshauptmannschaften als zuständige Gesundheitsbehörden die Entscheidung getroffen, die Ausreisetestpflicht für Tirol nicht weiter zu verlängern. Somit wird ab dem 5. Mai 2021 keine Ausreisetestpflicht aus Tirol mehr nötig sein

"Die Covid-Lage für Gesamttirol ist derzeit stabil, die Infektionszahlen sind tendenziell weiter rückläufig – insbesondere die Entwicklung bei der mutierten britischen Variante B1.1.7./E484K, deren Vorkommen ein maßgeblicher Grund für die letzte vorsorgliche Verlängerung der Ausreisetestpflicht war, ist erfreulich",

so der Leiter des Corona-Einsatzstabes Elmar Rizzoli.
Immerhin gab es vor knapp zwei Wochen noch 954 aktive Fälle der britischen Variante, diese Zahl ist mittlerweile auf 238 positive Fälle gesunken. 
Zudem führe das Land Tirol regelmäßig Qualitätskontrollen bei den Sequenzierungsergebnissen durch. 

Spitäler stabil

Ein weitere Grund die Ausreisetestpflicht nicht zu verlängern, ist die stabile Lage der Hospitalisierungen in Tirol

„Es ist angesichts der Entwicklungen vertretbar, die Testpflicht für Tirol auslaufen zu lassen, zumal wir beim Auftreten von Clustern oder einem dynamischen Infektionsgeschehen ohnehin regionale Maßnahmen in den Bezirken und Gemeinden setzen“,

so Rizzoli.
Mit den regionalen Maßnahmen sind hauptsächlich flächendeckende Tests oder Testpflichten für das Verlassen von Gemeinden gemeint, in denen ein besonders dynamisches Infektionsgeschehen verzeichnet wird.

Trotz der Aufhebung der Ausreisetestpflicht, ruft man die Bevölkerung auf, weiterhin das bestehende Testangebot zu nutzen und sich an die geltenden Sicherheits- und Hygienevorgaben zu halten.

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