Ledl-Rossman gibt grünes Licht
TSD-Untersuchungsausschuss auf Schiene

Gemeinsam für einen U-Ausschuss: Sint, Dornauer, Abwerzger, Oberhofer
  • Gemeinsam für einen U-Ausschuss: Sint, Dornauer, Abwerzger, Oberhofer
  • hochgeladen von Sieghard Krabichler



TIROL. Für die kommende Landtagssitzung wird die vereinte Tiroler Opposition einen Dringlichkeitsantrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses für die Untersuchung der "Tiroler Soziale Dienste" einbringen. "Wir haben uns intensiv mit der Materie beschäftigt, uns geht es nicht nur um die Verfehlungen bei der TSD, sondern auch um die politische Verantwortung bei der Regierung", erklärt SPÖ-Chef Georg Dornauer die Zielsetzung des U-Ausschusses.
FPÖ Chef Markus Abwerzger sieht keine "politische Inquisition, sondern eine unaufgeregte Untersuchung der Vorgänge und der Millionenkosten der ausgegliederten TSD." Weil: "Ausgegliederte Gesellschaften sind auch automatisch eine Ausgliederung der politischen Verantwortung."
Für Markus Sint von der Liste Fritz ist dieses gemeinsame Ansinnen "eine Sternstunde der Tiroler Demokratie". "Mit dieser Untersuchung werden wir die Transparenz und die Kontrolle wieder in den Landtag zurückbringen, die Opposition hat bereits vor der Gründung vor dem Millionendebakel gewarnt", so Sint.
Für Dominik Oberhofer von den NEOS geht es auch nicht um eine Verurteilung, "sondern um aus solchen Fehlern für die Zukunft zu lernen."
Einwände wegen der Kosten des U-Auschusses, lassen die vier Oppositionellen nicht gelten. Dornauer: Es könnte der Tag der offenenTür im Landhaus heuer abgesagt werden, dann wären die Kosten leicht wieder drinnen."
Die Opposition geht davon aus, dass LT-Präsidentin Sonja Ledl-Rossmann der Dringlichkeit zustimmt und den U-Ausschuss genehmigt. "Und wenn nicht, werden wir bis zu den Höchstgerichten darum kämpfen", sagt FPÖ-Chef Abwerzger.

Schwarz-Grün gelassen

"Was die TSD betrifft, liegen alle Fakten bereits auf dem Tisch. Der Landesrechnungshof hat erst 2017 im Rahmen einer Sonderprüfung, die vom Tiroler Landtag in Auftrag gegeben wurde, die `'Tiroler Soziale Dienste GmbH' auf Herz und Nieren geprüft. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden im November 2017 auf mehr als 200 Seiten aufgearbeitet und ausführlichst im Tiroler Landtag diskutiert“, so die Klubobleute  Jakob Wolf und Gebi Mair, die betonen, dass sie im Gegensatz zur Opposition vollstes Vertrauen in den Rechnungshof haben. Und beide: "Wir sehen dem U-Ausschuss gelassen entgegen."

Landtagspräsidentin gibt grünes Licht

„Nach eingehender Prüfung bin ich zum Entschluss gekommen, dass dieser Antrag zulässig ist, und zwar aus den folgenden Erwägungsgründen: Sowohl der im Antrag formulierte Untersuchungsgegenstand als auch der Untersuchungsauftrag haben Angelegenheiten der Verwaltung des Landes zum Gegenstand, da sie sich auf die Rolle der Landesregierung bzw. des zuständigen Regierungsmitgliedes und nicht auf die operative Geschäftsführung der TSD beziehen", sagt Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann.
Allerdings werde es Aufgabe des Verfahrensleiters sein, auf die genaue Einhaltung der sich aus der Ingerenz ergebenden Trennlinie zwischen Angelegenheit der Landesverwaltung bzw. operativer Geschäftsführung der TSD genau zu achten.

Fact-Box

Nächste Schritte:
• Auftrag zur Prüfung des Antrages im Wege der Landtagsdirektion (der Antrag muss den Gegenstand der Untersuchung und den Untersuchungsauftrag genau bezeichnen, mindestens 10 Unterschriften aufweisen, der  Gegenstand muss eine Angelegenheit der Landesverwaltung sein); entspricht er den gesetzlichen Erfordernissen nicht, ist er nach Anhörung des Obleuterates von mir zurückzuweisen;
• Entspricht der Antrag den gesetzlichen Voraussetzungen, kann er im Landtag beschlossen werden (mindestens 10 Abgeordnete müssen zustimmen);
• Nach der Beschlussfassung: Aufforderung an die Klubs, innerhalb von zwei Wochen die Vorschläge für die Mitglieder des Ausschusses vorzulegen (der U-Ausschuss besteht prinzipiell aus 10 Mitgliedern, wobei sich das
Vorschlagsrecht der Klubs nach ihrer verhältnismäßigen Stärke richtet; Klubs, die aufgrund dieser Aufteilung nicht vertreten wären, dürfen jeweils ein Mitglied vorschlagen (es ist daher von 12 Mitgliedern auszugehen). Die
Wahl dieser Mitglieder erfolgt dann spätestens in der auf die Einsetzung des Ausschusses folgenden Sitzung.
• Nach der Wahl der Mitglieder: Einberufung der konstituierenden Sitzung innerhalb von zwei Wochen. In dieser Sitzung werden von den Ausschussmitgliedern auch ein Vorsitzender und ein Stellvertreter mit einfacher Mehrheit
gewählt.
• Ebenso wählt der Ausschuss (mit 2/3-Mehrheit) einen Verfahrensleiter und dessen Stellvertreter (jeweils mit dafür erforderlicher beruflicher Erfahrung, jedenfalls inkl. langjährige Tätigkeit als Richter

Rolle der Präsidentin

• Die Präsidentin hat prinzipiell dafür Sorge zu tragen, dass die dem Landtag obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen ohne unnötigen Aufschub durchgeführt werden. Es wurden mit den MitarbeiterInnen in der Landtagsdirektion dafür Sorge getragen, dass geeignete Räumlichkeiten und die technischen Voraussetzungen für einen klaglosen Sitzungsablauf im U-Ausschuss gewährleistet sind.
• In der aktuellen Phase der Vorbereitung wird er Auftrag zur Prüfung des Antrages gegeben und die Klubs werden zur Vorlage der Mitglieder im Ausschuss aufgefordert.
• Ab Einsetzung des U-Ausschuss sind der Präsidentin laut U-Ausschuss-Gesetz klar definierte Aufgaben vorbehalten (z.B. die Ausfertigung von Ladungslisten nach Entscheidung des Verfahrensleiter, die Verwahrung von vertraulichen Protokollen etc.).

Zeitlicher Ablauf:
• Wird der Antrag auf Einsetzung nach der oben erwähnten Prüfung zugelassen und ist er als Dringlichkeitsantrag eingebracht worden, so kann er im Verlauf der kommenden Landtagssitzung am 27./28. März beschlossen werden, ansonsten (also „normaler“ Antrag bzw. die Dringlichkeit wird nicht zuerkannt) im Mai-Landtag.
• Ist der Antrag nach erfolgter Prüfung und Anhörung des Obleuterates zurückzuweisen, kann der neue Zeitplan erst bei Einbringen eines neuen Antrages definiert werden.

Öffentlichkeit der Sitzungen:
• Die Sitzungen des U-Ausschusses sind insoweit öffentlich, als dass bei der Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen der Öffentlichkeit nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten der Zutritt zu den Sitzungen offen steht. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind nicht zulässig.
• Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Verfahrensleiter die Öffentlichkeit ausschließen, wenn überwiegende öffentliche Interessen oder überwiegende schutzwürdige private Interessen dies erfordern. Jedenfalls ausgeschlossen ist die Öffentlichkeit bei der Befragung von öffentlich Bediensteten.

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