"Working Poor"
1,3 Millionen Euro für armutsgefährdete Personen
1,3 Millionen Euro für ein ESF+ Projekt für armutsgefährdete Personen soll es vom Land geben. Das Projekt soll die Lebens- und Einkommenssituation von armutsgefährdeten Personen verbessern.
TIROL. ESF+ ist der Europäische Sozialfonds. Dieser wird einen Betrag von knapp 1,3 Millionen Euro bereitstellen, um das Projekt "Case Management für armutsgefährdete Personen" zu fördern. Die Bereitstellung fußt auf dem Antrag von Arbeitslandesrätin Astrid Mair. Am Ende soll die Lebens- und Einkommenssituation von armutsgefährdeten Personen verbessert werden. Für die Umsetzung des Projekts wurde ein Förderaufruf (Call) gestartet.
"Individuelle Unterstützung"
Das Projekt soll vor allem auf die Problemlangen von Menschen eingehen, die trotz voller Arbeit an der Armutsgefährdungsschwelle stehen, die sogenannten "Working Poor". Jene Personen sollen durch individuelle Unterstützung die Möglichkeit bekommen, ihre Lebens- und Einkommenssituation zu verbessern.
"Dazu dient das Projekt als niederschwellig zugängliche Erstanlaufstelle für ‚Working Poor‘ und zugleich auch als Drehscheibe im Sinne einer kompetenten Weiterleitung zu den bereits bestehenden Unterstützungsangeboten bzw. Systempartnerinnen und -partnern“,
erklärt LRin Mair.
Das Ziel des Projekts des Landes Tirol ist es, maßgeschneiderte Lösungsansätze für von Armut bedrohte Personen zu entwickeln. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf einem individuellen und bedarfsgerechten Fallmanagement, das sich an die spezifische Lebenssituation dieser Menschen anpasst. Die Arbeitslandesrätin betont die Nutzung der bereits vorhandenen vielfältigen Palette an operativen Unterstützungsangeboten in Tirol.
1,3 Millionen vom Land
Das Land Tirol hat eine Förderung in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro für mindestens 300 TeilnehmerInnen bewilligt, um 60 Prozent der Gesamtkosten national zu kofinanzieren. Die restlichen 40 Prozent des Budgets werden durch den Europäischen Sozialfonds bereitgestellt. Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend im November 2023 und endend im Oktober 2025. Zudem besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre, von November 2025 bis Oktober 2027.
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