Nach dem Ferialjob
Arbeiterkammer Tirol rät zum genauen Check der Abrechnung

Der Sommerferien sind langsam vorbei, der Ferialjob auch: die AK rät, die Lohnabrechnung genau zu prüfen. (Symbolbild) | Foto: Pixabay
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Viele Jugendliche haben im Sommer gejobbt oder ein Praktikum absolviert. Jetzt empfiehlt die Arbeiterkammer Tirol (AK), Lohnzettel und Ansprüche genau zu prüfen.

TIROL. Ob im Gastgewerbe, im Büro, in der Produktion oder im Handel: Zahlreiche Tiroler Schülerinnen und Schüler nutzten die Sommerferien auch heuer für einen Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum. Neben ersten Erfahrungen in der Arbeitswelt stand dabei oftmals auch das eigene Taschengeld im Fokus. Nach Ende des Ferialjobs sei nun jedoch der richtige Zeitpunkt gekommen, die Abrechnung genau unter die Lupe zu nehmen, betont die Arbeiterkammer Tirol.

Gehaltszettel muss ausgehändigt werden

Grundsätzlich gelten für Ferialarbeiterinnen und Ferialarbeiter dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu gehört auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Gehaltszettel auszuhändigen. Auf der Abrechnung sollten unter anderem folgende Punkte aufscheinen:

  • Bruttolohn
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • sonstige Abzüge
  • geleistete Überstunden
  • Urlaubsersatzleistung
  • anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld (falls vorgesehen)
  • Nettolohn

Die AK empfiehlt, alle Angaben sorgfältig zu kontrollieren und bei Unklarheiten sofort nachzufragen.

Anspruch auf Urlaub und Geldersatz

Auch Ferialjobber haben Anspruch auf Urlaub. Nach einem Monat Beschäftigung entstehen bereits 2,5 Urlaubstage. Wird dieser Urlaub während der Beschäftigung nicht konsumiert, muss er am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Diese Auszahlung erfolgt als sogenannte Urlaubsersatzleistung. Ob zusätzlich anteilig Urlaubs- und Weihnachtsgeld zustehen, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.

Vorsicht bei Unterschriften

Besondere Aufmerksamkeit empfiehlt die AK Tirol bei Dokumenten, die zum Arbeitsende unterschrieben werden sollen. Vor allem in Verzichtserklärungen könnten Formulierungen enthalten sein, die dazu führen, dass Ansprüche auf Überstunden oder andere Zahlungen verloren gehen. Die AK rät daher, nichts voreilig zu unterschreiben und Dokumente im Zweifelsfall prüfen zu lassen.

Welche Bezahlung steht zu?

Für die Entlohnung gilt grundsätzlich der jeweils anzuwendende Kollektivvertrag. Sollte kein Kollektivvertrag vorhanden sein, haben Ferialarbeiter Anspruch auf ein ortsübliches Entgelt. Dieses liegt laut AK Tirol üblicherweise zwischen rund 950 und 1.200 Euro brutto pro Monat. Wurden zustehende Beträge nicht ausbezahlt, sollten diese möglichst rasch schriftlich eingefordert werden. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Ansprüchen.

Geld vom Finanzamt zurückholen

Für viele Jugendliche interessant: Wer im gesamten Kalenderjahr weniger als 12.000 Euro verdient, muss grundsätzlich keine Lohnsteuer zahlen. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, kann diese über die Arbeitnehmerveranlagung beziehungsweise den Lohnsteuerausgleich zurückgeholt werden. Dafür bleibt bis zu fünf Jahre Zeit.

AK bietet Unterstützung an

Bei Fragen zu Lohnabrechnungen, Arbeitsverträgen oder offenen Ansprüchen können sich Jugendliche an die Jugendabteilung der Arbeiterkammer Tirol wenden. Damit der Sommerjob auch finanziell ein Erfolg bleibt, empfiehlt die AK einen genauen Blick auf die Endabrechnung, bevor das Arbeitsverhältnis endgültig abgeschlossen wird.

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