Arbeitsmarkt Tirol
Einigung auf Verlängerung der Kurzarbeit

Die Einigung der Sozialpartner bringt nun mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. | Foto: Montage
  • Die Einigung der Sozialpartner bringt nun mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Die Corona-Kurzarbeit kann um drei Monate verlängert werden, darauf einigten sich die Sozialpartner auf Bundesebene, was besonders für AK Präsident Zangerl eine richtige Maßnahme ist. Geplant sind auch Verbesserungen für die Beschäftigten.

Es gilt immer noch, Arbeitsplätze zu retten

Die Zahlen der Corona-Infizierten in Tirol und ganz Österreich sinken zwar, jedoch sind viele Unternehmen, besonders im Dienstleistungsbereich, stark von der Corona-Krise betroffen. Die Arbeitsplätze sind immer noch in Gefahr und müssen dringend gerettet werden, den wirtschaftlich ist man noch nicht über den Berg. 

„Die Mehrheit der Unternehmen nutzt Kurzarbeit als Rettungsanker. Alleine in Tirol sind aktuell rund 97.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die allermeisten von ihnen hätten ohne Kurzarbeit ihren Arbeitsplatz verloren",

ergänzt AK Tirol Präsident Zangerl

Einigung der Sozialpartner

Um die Arbeitsplätze zu rette, einigten sich die Sozialpartner auf Bundesebene auf eine Möglichkeit der Verlängerung der Kurzarbeit um drei Monate
Die Einigung der Sozialpartner bringt nun mehr Sicherheit und Planbarkeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – die tatsächlich geleistete Arbeit muss bezahlt werden und ein Hochfahren der Arbeit muss vom Arbeitgeber mindestens drei Tage im Voraus angekündigt werden. Außerdem bekommen Lehrlinge nach erfolgreicherer Lehrabschlussprüfung mehr ausbezahlt.

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Juni

  • Einkommen und Arbeitszeit: Bisher bekamen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch dann nur eine Nettoersatzrate von 80, 85 oder 90 Prozent ihres letzten Einkommens, wenn sie 100 Prozent ihrer vertraglichen Arbeitszeit geleistet hatten. Ab 1. Juni gilt: Wer mehr arbeitet bekommt entsprechend mehr Geld.
  • Lehrlinge: Einkommenssprünge durch Wechsel in ein höheres Lehrjahr wurden während der Kurzarbeit bisher nicht berücksichtigt, jetzt schon.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen eine schriftliche Bestätigung über die Corona-Kurzarbeit, bisher war das zumeist nicht der Fall. Wie die Erfahrung aus der AK Rechtsberatung zeigt, wussten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, auf wie viele Stunden ihre Arbeitszeit verringert worden war, wie lange die Vereinbarung gelten sollte und wie viel Geld ihnen zustehen müsste.

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
DIE AK TIROL Informationen zur Kurzarbeit

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