AK Tirol
Fraueneinkommen: Neuer Vorstoß für mehr Fairness
Obwohl die Frauenerwerbsquote in Österreich im Vergleich zu anderen EU-Ländern relativ hoch ist, verdienen Frauen deutlich weniger als Männer. So beträgt der Einkommensnachteil von Frauen beim mittleren Bruttojahres- einkommen 36,4 % (2019), selbst bei einer Beschränkung des Vergleichs auf ganzjährige Vollzeitbeschäftigte lagen die Bruttojahreseinkommen von Frauen 2019 um 14,3 % unter jenen von Männern.
Gleichbezahlungsbeauftragte
„Um die Einkommensdiskriminierung von Frauen zu bekämpfen, braucht es endlich wirksame Maßnahmen. Eine davon wäre, eine bzw. einen Gleichbezahlungsbeauftragte(n) mit echten Kontroll- und Rechtsdurchsetzungskompetenzen einzusetzen“, sagt Ombudsmann Erwin Zangerl.
Kompetenzen
Gleichbezahlungsbeauftragte müssten nicht nur Berichte und Gutachten erstatten und Vorschläge einbringen, ihnen müssten auch Rechte eingeräumt werden, etwa für den Zutritt zu Betrieben, auf Einsichtnahme in Lohnunterlagen sowie eine Vertretungsbefugnis vor Gericht zur Rechtsdurchsetzung frauendiskriminierender Lohndifferenzen. Dazu sollten Gleichbezahlungsbeauftragte im Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft tätig sein, so die Forderung der AK Tirol.
Leistungsträgerinnen
Gerade in den „systemrelevanten“ Berufen arbeiten bei- nahe ausschließlich Frauen. So sind in der Kinderbildung 88 % der Beschäftigten Frauen, im Handel sind 86 % als Kassiererinnen und Regalbetreuerinnen tätig, in der Pflege und der medizinischen Betreuung 82 % als Pflegerinnen bzw. medizinische Betreuerinnen.
Im EU-27-weiten Vergleich (ohne Großbritannien) liegt Österreich bei der Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen übrigens an drittletzter Stelle. Dass eine hohe Frauenerwerbsquote nicht mit einem so hohen Einkommensnachteil einhergehen muss, beweisen Staaten wie Schweden und Dänemark.
Mehr vom AK Ombudsmann unter meinbezirk.at/ombudsmann
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