Wirtschaftsbund
Lob für Tiroler Digitalisierungsgesetz 2023

67 Landesgesetze wurden in der November-Sitzung des Tiroler Landtages geändert, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung wesentlich voranzutreiben. | Foto: Pixabay/Lucent_Designs_dinoson20 (Symbolbild)
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  • 67 Landesgesetze wurden in der November-Sitzung des Tiroler Landtages geändert, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung wesentlich voranzutreiben.
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Die Verabschiedung des Tiroler Digitalisierungsgesetzes 2023 wird beim Tiroler Wirtschaftsbund als entscheidender Schritt in Richtung moderne und effiziente Verwaltung gesehen. Besonders Wirtschafts- und Digitalisierungssprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Peter Seiwald begrüßt das neue Gesetz.

TIROL. Laut Seiwald würde das Gesetz vor allem in Richtung digitaler Baueinreichungen und "Once-Only"-Prinzip das Fundament und den rechtlichen Rahmen für eine digitale Verwaltung schaffen. 

67 Landesgesetze auf einen Schlag geändert

67 Landesgesetze wurden in der November-Sitzung des Tiroler Landtages geändert, um die Digitalisierung in der Landesverwaltung wesentlich voranzutreiben.

„Besonders hervorzuheben ist die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die digitale Baueinreichung. Damit können künftig Unterlagen auf elektronischem Weg eingebracht werden. Das verkürzt die Vorlaufzeiten für Bauprojekte wesentlich.“,

fügt Seiwald hinzu.

Der Wirtschafts- und Digitalisierungssprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Peter Seiwald, freut sich über den Beschluss des Tiroler Digitalisierungsgesetzes 2023
 | Foto: © Tiroler Volkspartei, Fitsch
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Ein weiterer Meilenstein ist die Implementierung des Datahub Tirol, der Daten aus Bereichen wie Verkehr, Nachhaltigkeit und Tourismus bereitstellt.

„Jeder Schneeerzeuger wird zur Wetterstation. Damit ist Tirol eine absolute Spitzenreiterregion in der gesamten EU“,

erklärt Seiwald. Das neue Gesetz wäre auch ein wichtiger Schritt hin zum „Once-Only“-Prinzip, das die Amtswege künftig weitestgehend digitalisiert und somit effizienter gestaltet.
Mit der Novelle wird es auch eine Schaffung und Erweiterung von Abfrageberechtigungen für Behörden untereinander geben, natürlich unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes. Nachweise wie Meldebestätigungen oder Grundbuchsauszüge müssen nicht mehr physisch vorgelegt werden, wenn sich die Behörde diese durch Einsicht in ein elektronisches Register selbst beschaffen kann.

Umständliche Prozesse werden beseitigt

Das neue Digitalisierungsgesetz wird es auch ermöglichen, umständliche Prozesse zu beseitigen. Auftragsunterlagen können zum Beispiel elektronisch eingereicht werden und die Einbringung von Unterlagen in mehrfacher Ausfertigung wird enden.
Auch in Zukunft will man weitere Schritte in Richtung digitale Zukunft für Tirol gehen, so Seiwald abschließend. 

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Der Wirtschafts- und Digitalisierungssprecher der Tiroler Volkspartei, LAbg. Peter Seiwald, freut sich über den Beschluss des Tiroler Digitalisierungsgesetzes 2023
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