Teuerungen
Mindestsicherung wird um rund zehn Prozent erhöht
Die Landesregierung beschloss kürzlich eine Anpassung der Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Mindestsicherung wird mit dem 1. Jänner 2024 um rund zehn Prozent erhöht.
TIROL. Die Teuerungen betreffen jeden, somit natürlich auch jene, die Mindestsicherung erhalten. Um die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen, wurden nun entsprechende Maßnahmen getroffen.
Mindestsicherung wird um rund 10% angehoben
Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, für das Kalenderjahr 2024 die Richtsätze zur Sicherung des Lebensunterhalts um rund zehn Prozent (9,7 Prozent) anzuheben. Dafür werden zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von rund 2,7 Millionen Euro bereitgestellt. Die neue Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Die Erhöhung orientiert sich am bundesweiten Anpassungsfaktor an die Ausgleichszulage. Zum anderen tritt bereits ab 1. Dezember dieses Jahres die im September beschlossene neue Wohnkostenverordnung in Kraft, die ebenfalls Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ist. Damit werden die Höchstsätze für die Sicherung des Wohnbedarfs erhöht. Das hierfür vorgesehene Budget wurde noch einmal aufstockt und beläuft sich nun auf zusätzliche rund fünf Millionen Euro. Insgesamt stehen damit zusätzliche Mittel von rund acht Millionen im Zuge der Mindestsicherung und damit als wesentliche Hilfestellung für viele Menschen zur Verfügung.
Details zur Mindestsicherung
- Die Mindestsicherung ist eine Hilfeleistung für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt, ihren Wohnbedarf oder den bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung auftretenden Bedarf mit eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig abdecken können.
- Anspruchsberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. UnionsbürgerInnen) mit rechtmäßigem Aufenthalt, wenn sie in Tirol leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt).
- Die Leistungen der Mindersicherung umfassen: a) Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts: Durch pauschale monatliche Geldleistungen wird der wiederkehrende Aufwand für Nahrung, Bekleidung, Benützung der Verkehrsmittel usw. abgegolten. b) Hilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs: Für eine bedarfsgerechte Wohnung wird der wiederkehrende Aufwand für Miete, Betriebskosten, Heizkosten und andere Abgaben gewährt. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von der Wohnkosten-Verordnung als Teil des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ab. c) Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung.
- Anträge auf Mindestsicherung können bei den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden gestellt werden.
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