Wohnen
Neue Wohnraum- und Bauoffensive betrifft auch Tirol
Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch, den 28. Feber 2024, eine Wohnraum- und Bauoffensive. Unterstützt werden die Ziele der Offensive von LH Mattle. Der Landeshauptmann sieht vor allem bessere Möglichkeiten für leistbares Eigentum.
TIROL. Grundsätzlich befasst sich die neu beschlossene Wohnraum- und Bauoffensive der Bundesregierung mit der Unterstützung der Baukonjunktur, der Schaffung von Eigentum, leistbarem Wohnraum sowie der Qualitätsverbesserung von bestehendem Wohnraum.
„Mit der Abschaffung der Nebengebühren wird der Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung finanziell entlastet“,
begrüßt LH Mattle diese Maßnahme, erneuert aber seine Forderung nach einer Anpassung der Kreditvergaberichtlinien (KIM-Verordnung) durch die Finanzmarktaufsicht. Damit würde aus Sicht des Tiroler Landeshauptmanns der private Wohnungsmarkt endlich wieder angekurbelt.
Verländerung des Volkswohnungswesens
Im Mai 2022 wurde auf einer Landeshauptleutekonferenz in Tirol die Forderung nach einer Umgestaltung des sogenannten Volkswohnungswesens erhoben. Diese Verfassungsänderung soll den Bundesländern mehr Handlungsspielraum in der Wohnpolitik verschaffen, insbesondere im Hinblick auf die Mobilisierung von Leerstand. Aufgrund dieses Vorstoßes des Tiroler Landeshauptmanns arbeitet die Bundesregierung nun an einer Gesetzesänderung. Der Ministerrat hat bereits einen Beschluss gefasst, und aktuell wird an der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung gearbeitet.
„Beim Wohnen gibt es in den Bundesländern sehr unterschiedliche Herausforderungen. Es ist sinnvoll, dass neben den Bereichen Raum- und Bauordnung sowie dem Grundverkehr auch das Volkswohnungswesen künftig in Länderkompetenz fällt.",
ist LH Mattle überzeugt.
Während sich viele Tirolerinnen und Tiroler wegen der Preisdynamik, der restriktiven Kreditvergabe und der gestiegenen Zinsen kaum noch Eigentum schaffen können, stehen vielerorts Wohnungen leer und bleiben bewusst ungenützt.
"Neben der Leerstandsabgabe soll auch das Tiroler Projekt ‚Sicheres Vermieten‘ für eine Mobilisierung von leerstehenden Wohnungen führen“,
freut sich LH Mattle über den Erfolg. Zuletzt wurde die Forderung nach einer Verländerung des Volkswohnungswesens bei einer gemeinsamen Regierungskonferenz der Länder Tirol und Kärnten erneuert. Mit der Verländerung des Volkswohnungswesens könnte man endlich dem spekulativen Leerstand in Tirol effektiv entgegenwirken.
Teilbereiche der Gesetzgebungskompetenz an Länder
Das Volkswohnungswesen regelt die Schaffung von gemeinnützigem Wohnraum, bisher unter der Hoheit des Bundes. Die Länder drängten darauf, die Eigenständigkeit in dieser Entscheidung zu erlangen, nicht nur für die Umsetzung verantwortlich zu sein. In den vergangenen Jahren haben die Länder diverse Maßnahmen ergriffen, um Freizeit- und Zweitwohnsitze sowie die Zweckentfremdung von Wohnraum einzudämmen. Trotz dieser Bemühungen stießen die Bundesländer immer wieder an Kompetenzgrenzen. Die geplante Veränderung des Volkswohnungswesens gewährt den Bundesländern erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten in der Wohnraummobilisierung, um effektiver intervenieren zu können.
Ak Tirol: Komplette Zweckwidmung der Wohnbauförderung gefordert
Die Ak Tirol begrüßt zwar die Offensive, fordert aber auch weitere Maßnahmen vom Land ein. Denn was derzeit nach wie vor fehlt, so AK-Präsident Zangerl, ist die komplette Zweckwidmung der Wohnbauförderung – bisher wären lediglich die Erträge aus dem Wohnbauförderungsbeitrag zweckgewidmet, nicht aber die Rückflüsse etwa aus Förderungen nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz oder anderer Förderungen bzw. die Erträge aus Förderungsmitteln.
Gerade angesichts der angespannten Situation in Tirol würde dies eine Erleichterung bringen, zumal der Erwerb von Wohneigentum in der Landeshauptstadt und in manchen Bezirken nahezu unmöglich geworden ist.
Ein wesentlicher Punkt für Zangerl ist die vollständige Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel, die zur Länderkompetenz zählen. So ist die Tiroler Wohnbauförderung ein zentrales Steuerungsinstrument des geförderten Wohnbaus, um der Tiroler Bevölkerung wieder mehr leistbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, allerdings sind nur die Erträge aus dem Wohnbauförderungsbeitrag zweckgewidmet.
Alle Mittel der Wohnbauförderung sollten in die Schaffung von leistbarem Wohnraum fließen und nicht nur die Erträge aus dem Wohnbauförderungsbeitrag, verlangt die Ak Tirol.
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