Entschädungung
Rasche und transparente Entschädigung bei Elementarschäden“

Hochwasser kann ebenso große Schäden anrichten. Ob Privatpersonen Entschädigungszahlungen zustehen, können sie jetzt transparent in den neuen Richtlinien nachlesen. | Foto: RMA Tirol
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  • Hochwasser kann ebenso große Schäden anrichten. Ob Privatpersonen Entschädigungszahlungen zustehen, können sie jetzt transparent in den neuen Richtlinien nachlesen.
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Die Landesregierung beschloss kürzlich neue Richtlinien für Entschädigungszahlungen nach Elementarschäden. Ab sofort sind die neuen Richtlinien öffentlich einsehbar.

TIROL. Die Elementarschäden in Tirol haben ein breites Spektrum. Ob Lawinen, Muren, Erdrutsche, Hochwasser oder Starkniederschlagsereignisse, sie alle verursachen erhebliche (finanzielle) Schäden und Probleme. Betroffene solcher privaten Elementarschäden erhalten seitens des Landes Entschädigungszahlungen. Auf Antrag von Sicherheitslandesrätin Astrid Mair beschloss die Tiroler Landesregierung eine neue Richtlinie für die Gewährung solcher Beihilfen. Mit der neuen Richtlinie schaffe man mehr Transparenz und eine raschere Abwicklung der Anträge so LRin Mair. 

LRin Mair: "Mit der neuen Richtlinie für Entschädigungszahlungen nach Elementarschäden schaffen wir noch mehr Transparenz und eine raschere Abwicklung der Anträge." | Foto: © Land Tirol
  • LRin Mair: "Mit der neuen Richtlinie für Entschädigungszahlungen nach Elementarschäden schaffen wir noch mehr Transparenz und eine raschere Abwicklung der Anträge."
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Schäden bis 100.000 Euro: allgemeine Vorgaben statt Einzelfallprüfung

So wurden bisher Schadensfälle und mögliche Beihilfen stets im Einzelfall von einer Kommission – bestehend aus VertreterInnen des Landes, der Landwirtschaftskammer, der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und der Finanzlandesdirektion – beurteilt. Die neue Richtlinie schafft nun eine Vereinfachung: In ihr enthalten sind detaillierte Bestimmungen unter anderem über die Förderungsvoraussetzungen, mögliche FörderungswerberInnen und die Abwicklungsmodalitäten. Informationen über die Beihilfen im Katastrophenfall werden zudem übersichtlich und nachvollziehbar dargestellt.

Künftig können Anträge von Schäden von unter 100.000 Euro jedoch anhand der Richtlinien auf Verwaltungsebene von der Geschäftsstelle für private Elementarschäden des Landes abgewickelt werden. Eine Einzelfallprüfung durch die Kommission ist nicht mehr notwendig.
Die Entschädigungen werden aus dem eigens eingerichteten Krisen- und Katastrophenfonds des Landes ausbezahlt.

Welche Voraussetzung für Entschädigung gibt es?

Voraussetzung für die Entschädigung durch das Land Tirol sind Schäden durch Naturkatastrophen oder diesen gleichzusetzenden Ereignissen. Die Beihilfe richten sich dabei nach den Kosten, die für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes anfallen. Schäden, die zumutbar versicherbar sind oder für die eine öffentliche Förderung zu den Versicherungsprämien angeboten wird, werden nicht berücksichtigt. Zudem muss eine Notlage vorliegen. Das bedeutet, dass die Behebung des Schadens ohne finanzieller Hilfe unmöglich oder nur unter schwerer Beeinträchtigung der weiteren Existenz möglich wäre. Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen finden sich in den Richtlinien unter www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden.

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