Spekulation
Spekulationsfrist für Eigentumswohnungen tritt in Kraft

„Die gemeinnützigen Bauträger Tirols haben diese Forderung wiederholt in Wien deponiert“, erklärt dazu GBV-Obmann Franz Mariacher. | Foto: GBV
  • „Die gemeinnützigen Bauträger Tirols haben diese Forderung wiederholt in Wien deponiert“, erklärt dazu GBV-Obmann Franz Mariacher.
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Die Tiroler Gemeinnützige Bauvereinigung begrüßt die jetzt in Kraft tretenden Gesetzesnovelle im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Darin wurde eine Spekulationsfrist für Eigentumswohnungen, welche von gemeinnützigen Bauträgern errichtet wurden, eingeführt.

TIROL. Die GBV Tirol begrüßt die kürzlich beschlossene Spekulationsbremse. Somit erfüllt sich ein lang gehegter Wunsch. Mit der neuen Gesetzesnovelle wurde eine Spekulationsfrist für Eigentumswohnungen, welche von gemeinnützigen Bauträgern errichtet wurden, eingeführt. Das bedeutet, dass fünfzehn Jahre ab Vertragsabschluss ein Vorkaufsrecht zugunsten der Bauvereinigung im Grundbuch einzutragen ist.

Was bedeutet die neue Novelle?

Ein Verkauf in diesem Zeitraum ist nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Erfreut, dass die Forderungen der gemeinnützigen Bauträger Tirols endlich erfüllt werden, betont GBV-Obmann Franz Mariacher:

„Nun ist es endlich gelungen, auch mit entsprechendem Rückenwind durch die Tiroler Landesregierung, diese längst fällige Reglementierung einzuführen.“

Neben der Spekulationsfrist wurden auch die Vorgaben für den Revisionsverband, welcher die Prüfungen der gemeinnützigen Bauträger durchführt, verstärkt, was zu einer weiteren Qualitätsverbesserung führe, ergänzt Mariacher.

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