Weideverordnung
Weidevorgaben für manche Bio-Bauern nicht umsetzbar

TIROL. Die neuen Weidevorgaben der EU-Kommission sorgen weiterhin für Verunsicherung bei den Tiroler Biobäuerinnen und -bauern. Die jetzt präsentierten Übergangsregelungen wären allerdings für innerörtlich angesiedelte Betriebe nicht umsetzbar, kritisiert Landwirtschaftskammer Präsident Hechenberger.
 

Anpassung gefordert

Die Übergangsregelung der EU-Kommission zur neuen Weidehaltung-Regelung wäre für Betriebe, die innerorts angesiedelt sind, schlichtweg nicht umsetzbar. Es fehle eine praktikable Lösung für Betriebe, die ihren Tieren keinen täglichen Weidezugang ermöglichen können, aufgrund von stark befahrenen Straßen zum Beispiel, erläutert Hechenberger. 

Der LK-Präsident setzt auf angepasste Regelungen in der nächsten EU-Bioverordnung 2021. Der 2020 erlassenen Weideverordnung spricht er die Praxistauglichkeit ab. Nur mit einer Nachbesserung könne man die Biolandwirtschaft praktikabel halten. Die Pflicht der zusätzlichen Weidevorgaben wäre der "Todesstoß für alle innerorts angesiedelten Biobauern". 

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3.000 Bauern könnten Bio-Status verlieren

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