Alkohol während der Fahrt getrunken

Die Akten stapeln sich: Ein Alkolenker, der mit 1,8 Promille unterwegs war, bekam fünf Monate bedingt (nicht rechtskräftig). | Foto: Probst
  • Die Akten stapeln sich: Ein Alkolenker, der mit 1,8 Promille unterwegs war, bekam fünf Monate bedingt (nicht rechtskräftig).
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BEZIRK TULLN. Rund 5.500 Euro für Gutachten sind bis jetzt im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall angefallen, den ein betrunkener Lenker im Mai 2010 im Ortsgebiet von Altenberg verursacht hatte. Noch lange nicht alles, wie der Prozess am Landesgericht St. Pölten zeigte.
Der 36-Jährige konsumierte nach einem Streit mit seiner mittlerweile geschiedenen Frau, laut eigener Aussage, zu viel Alkohol. Zuletzt bei einer Tankstelle, wo er sich noch zusätzlich mit Whisky-Cola eindeckte, das er während der Fahrt mit seinem Pkw in sich hineinschüttete. Mit rund 1,8 Promille krachte er schließlich auf einen vor ihm fahrenden Pkw, dessen Lenkerin schwer verletzt wurde. Erst der Prozess am Bezirksgericht Tulln zeigte, dass die Verletzungen der Mittvierzigerin doch wesentlich schwerer waren, als ursprünglich angenommen.

Pause wurde eingelegt
Im Zeugenstand am Landesgericht saß eine gebrochene Frau, völlig verzweifelt, weil sie, ihrer Aussage nach, seit dem Unfall noch immer an starken Schmerzen leide und vieles, das sie zuvor gemacht hat, nicht mehr machen kann. Aufgrund ihrer emotionalen Verfassung musste Richter Markus Pree eine Verhandlungspause einlegen.
Für den Lenker endete der Prozess mit einem Schuldspruch (nicht rechtskräftig). Fünf Monate bedingt, eine Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro sowie ein vorerst symbolischer Betrag als Schmerzensgeld in der Höhe von 7.000 Euro sollten für den arbeitslosen Handwerker noch bei Weitem nicht alles sein. Den bisherigen Gutachten werden noch weitere folgen, da bis dato nicht geklärt werden konnte, welche Beschwerden des Unfallopfers tatsächlich auf das Konto des Alkolenkers gehen. Privatbeteiligtenvertreter Erich Sedelmayer zeigte kein Verständnis dafür, dass ein Mensch, der ein von der Gesellschaft absolut verpöntes Verhalten an den Tag lege, vor Gericht mit Samthandschuhen angegriffen werde. Immerhin habe der Beschuldigte das Leben seiner Mandantin völlig zerstört.

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