Gastwirteehepaar wegen versuchten Betrugs verurteilt
BEZIRK TULLN (ip). Zu Haftstrafen von je drei Jahren, davon zwei bedingt, wurde jenes Ehepaar verurteilt, das sich wegen Brandstiftung und versuchten Betrugs vor dem Landesgericht St. Pölten zu verantworten hatte (nicht rechtskräftig).
Verteidiger Andreas Reiff wies im Namen seiner Mandanten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung das Urteil des Schöffensenats zurück. Von Beginn des Prozesses an leugneten die 52-jährige Besitzerin des Gasthauses in Fels am Wagram und deren 59-jähriger Ehemann, am 13. März 2013 den Brand in ihrem Lokal selbst gelegt zu haben, um an eine nach einem ersten Brand im Jahr 2011 in ihrem Lokal im Pielachtal erhöhte Versicherungssumme zu kommen.
Keine Beweise, aber eine Menge an Indizien
Als „Jackpot für die Angeklagten“ bezeichnete der vorsitzende Richter die Tatsache, dass in der Brandnacht der Pritschenwagen eines Zeugen nahe dem Gasthaus stand. Darauf wurde ein leerer Treibstoffkanister entdeckt. Grund genug für das Ehepaar dem Besitzer des Fahrzeuges die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Es gebe zwar keine Beweise, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, die Menge an Indizien hätten den Schöffensenat aber mehr als gereicht, um einen Schuldspruch zu fällen. Vor allem dass trotz Kälte die Fenster des Lokals offen standen, Stühle und Tische vor dem Brand wegkamen und schließlich auch der Hund, der sonst immer nachts im Gasthaus blieb, woanders übernachtete, sei etwas zu viel an Zufällen. Es habe bereits Pläne für ein neues Vorhaben gegeben, das mit den 250.000 Euro der Schadensversicherung vermutlich finanziert werden sollte.
Erinnerungen wurden immer besser – im Laufe des Beweisverfahrens
„Ich habe es in meiner Berufslaufbahn noch nicht erlebt, dass sämtliche Familienmitglieder völlig unglaubwürdig erscheinen“, meinte Herr Rat, dem besonders auffiel, dass die Erinnerungen der Familie im Laufe des umfassenden Beweisverfahrens immer besser zu werden schienen. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde das Ehepaar freigesprochen. Man gehe zwar davon aus, dass es den Brand selbst gelegt habe, es seien jedoch weder im Gasthaus selbst, noch in der Umgebung andere Personen oder Liegenschaften gefährdet gewesen. Der Schuldspruch war daher nur in Zusammenhang mit dem versuchten Versicherungsbetrug zu fällen gewesen.
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