Messerattacke: Opfer nur knapp dem Tod entronnen
BEZIRK TULLN (ip). Völlig entsetzt stand eine 25-jährige Frau aus dem Bezirk Tulln am Morgen des 17. September 2018 ihrem Lebensgefährten im Vorzimmer der gemeinsamen Wohnung gegenüber. Der 28-Jährige stach ohne ersichtlichen Grund plötzlich mit einem Messer mehrmals auf sein Opfer ein.
Am Landesgericht St. Pölten hätte er sich dafür wegen versuchten Mordes zu verantworten gehabt, aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt forderte Staatsanwalt Karl Wurzer jedoch die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Der Betroffene sei bis wenige Tage vor der Tat völlig unauffällig gewesen, die Beziehung des Paares als harmonisch zu bezeichnen. Vor allem Cannabiskonsum ab seinem 17. Lebensjahr könnten im September jedoch zum Ausbruch einer paranoid halluzinatorischen schizophrenen Psychose geführt haben, weshalb er sich am 15. und 16. September einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus unterzog.
Frau gelang die Flucht
Mit dem Messer (Klingenlänge etwa zehn Zentimeter) fiel er schließlich über seine Partnerin her und verletzte sie, laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk, äußerst lebensbedrohlich u. a. auch an der Lunge und am Herz. Dennoch gelang der Frau die Flucht. Im AKH Wien gelang es Ärzten in einer Operation ihr Leben zu retten. Auch der Mann flüchtete, verletzte sich in Selbstmordabsicht selbst, konnte jedoch rasch festgenommen werden.
Man dürfe seinen Mandanten nicht als „08/15-Irren“ abstempeln, meinte der Verteidiger des Betroffenen. Die Frau stehe immer noch zu ihm, bezeichne ihn auch nach wie vor als Lebensgefährten. Die Krankheit habe ihn plötzlich ereilt und am liebsten würde er alles rückgängig machen. Die psychiatrische Behandlung in Mauer habe eine enorme Verbesserung seines Gesundheitszustandes gebracht, sodass man mit einer bedingten Einweisung unter entsprechenden Voraussetzungen das Auslangen finden könne.
Seelischer Ausnahmezustand
Diese Einschätzung gründete unter anderem auf dem Gutachten von Gerichtspsychiater Werner Brosch, der durch den positiven Behandlungsverlauf derzeit von einem weitgehend normalen pathologischen Befund ausgeht. Beim Ausbruch der Krankheit habe sich der Mann bedroht und verfolgt gefühlt und hochgradige Angst empfunden. Er habe sich in einem sehr schweren seelischen Ausnahmezustand befunden. Obwohl ein individueller Krankheitsverlauf nicht vorhersagbar sei, gehe bei der Fortsetzung der Behandlung derzeit keine Gefahr von ihm aus. „Es ist derzeit nicht nötig, ihn in eine Anstalt einzuweisen!“, so Brosch in seinen Ausführungen.
Einstimmig kamen die Geschworenen den Empfehlungen des Gutachters nach. Mit zehnjähriger Probezeit wurde die Einweisung bedingt ausgesprochen, sofern der Betroffene sämtliche Auflagen, wie betreutes Wohnen, fachärztliche Medikation und Kontrolle, sowie der Verzicht auf Alkohol und Drogen, erfüllt (rechtskräftig).
Hier geht's zum Artikel: Beziehungsstreit: Zwei Personen lebensgefähliche verletzt, 17. September 2018.
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