Neue Bauordnung gefordert
Schwimmteich über Kellerröhre geborsten

- Licht am Ende der Röhre: Dort flossen die Wassermassen in den Keller.
- Foto: Zeiler
- hochgeladen von Karin Zeiler
WEINVIERTEL / ZENTRALRAUM. Idylle pur – der Blick vom Wagram ins Tullnerfeld auf der einen und der Blick auf die endlos wirkenden Weingärten auf der anderen Seite. Das Weinviertel zeigt sich dieser Tage von seiner schönsten Seite. Doch jetzt wird eine Stimme laut, die meint, dass ein "Tsunami nicht auszuschließen ist". Und dies behauptet kein anderer als Reinhard Bayer, seines Zeichens Baumeister und Experte in Sachen Gewölbe- und Weinkellerbau.
Alles legal errichtet
Der Grund für seine Aussage ist schnell erklärt: Der Trend zum Schwimmteichbau ist ungebrochen, wenn solch einer jedoch über einer Weinkellerröhre errichtet wird und dieser – aus welchen Gründen auch immer – zu bersten beginnt, "dann ist der, der eventuell in der Röhre darunter arbeitet, tot". Glück im Unglück hatte hier Bayers Auftraggeberin: "Ich war noch mit einer Familie mit zwei Kindern im Keller", so die Geschädigte.
Die Wassermassen vom drüberliegenden Biotop ergossen sich und zerstörten ihren Keller komplett. Wenn Sie nun denken, dass der Teich illegal errichtet wurde, dann täuschen Sie sich gewaltig: "Aus baurechtlicher Sicht ist die Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m² bewilligungs-, anzeige- und meldefrei", weiß Amtsleiter Christian Braun aus Fels am Wagram. Genau das bezeichnet die Geschädigte als "Wahnsinn", auch Bayer pflichtet ihr bei und meint: "Da muss unbedingt eine Gesetzesänderung her".
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Bauordnung des Landes NÖ: finden Sie hier.




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