Prozess am Landesgericht
Stadtbekannter Dealer verurteilt
Nachdem sich vor wenigen Wochen ein 32-jähriger Bosnier wegen seiner Drogendeals beim Stadtturm in Tulln vor einem St. Pöltner Richter zu verantworten hatte, stand nun ein 23-Jähriger vor Gericht, der zahlreichen Jugendlichen in Tulln als Dealer bekannt ist.
TULLN (ip). „Ich hab schon verkauft, aber …“, setzte er zu einem teilweisen Geständnis an. „Die Vorwürfe sind zu 98 Prozent durch die Aussagen Ihrer Abnehmer untermauert“, meinte der Richter und ging mit dem Beschuldigten die Namen seiner Kunden, sowie die jeweils verkauften Mengen von Cannabis und Ecstasy durch.
Antworten wie „das kann so sein“, „kenn ich nicht“, „nein, so viel sicher nicht“, oder „kann mich nicht erinnern“, veranlassten den Richter zu Zweifeln. „Sie werden die Leute doch wenigstens teilweise kennen, oder ist das nur die Spitze des Eisbergs, von dem wir hier sprechen?“
Stadtturm als Drogenumschlagplatz
Es bedurfte der Einvernahme aller Zeugen, wobei es sich um 13 Jugendliche im Alter zwischen 13 und 18 Jahren, also Minderjährige, und sieben weitere Abnehmer handelte, für die großteils der Tullner Stadtturm als Drogenumschlagplatz galt. Nach dem Alter habe sie der Angeklagte nicht gefragt, obwohl einige der Jugendlichen noch deutlich jünger aussahen, als sie tatsächlich waren.
Warum er ihnen dennoch ziemlich sorglos auch gefährliche Drogen wie Ecstasy, das meist in dunklen Hinterhöfen auch mit Rattengift gepanscht erzeugt werde, überlassen habe, begründete der Dealer mit seiner eigenen Sucht und ergänzte:
„Wenn die dort saufen und rauchen, dann kann man schon davon ausgehen, dass sie mindestens 16 Jahre sind!“
Außerdem sei er nach der Arbeit nur auf ein Bier dorthin gefahren und nicht er habe sie, sondern sie ihn nach Drogen gefragt.
Den Aussagen der Zeugen nach ging Staatsanwalt Karl Wurzer von rund 340 Gramm Cannabis und 140 Stück Ecstasy aus, die der 23-Jährige hauptsächlich zwischen Mai und November 2019 verkaufte. Darüber hinaus wurden bei ihm auch 60 Gramm Cannabis, 280 Stück Ecstasy und zwei Gramm Kokain sichergestellt. Gleichzeitig entdeckten die Beamten eine Gaspistole und ein Jagdmesser, die der, mit einem Waffenverbot belegte Mann zuhause hatte.
Richter setzt auf Resozialisierung
Mit seinem Urteil setzte der Richter hauptsächlich auf Resozialisierung. Neben einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten, Bewährungshilfe und Suchtgifttherapie muss der 23-Jährige auch im Abstand von drei Monaten seine Suchtgiftabstinenz nachweisen (nicht rechtskräftig). Gleichzeitig hielt er fest: „Ich sehe, dass Sie niemanden zum Kauf überreden mussten!“
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