Fährlässige Körperverletzung
Vater brach Säugling beide Beine
BEZIRK. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich ein 21-Jähriger aus dem Bezirk Tulln vor dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek verantworten, nachdem er seinem vier Wochen alten Sohn im November vergangenen Jahres beide Schien- und Wadenbeine gebrochen und sich der Säugling beim Sturz vom Wickeltisch einen Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn zugezogen hatte.
Ärztlicherseits gelang es zwar, das Kind trotz lebensbedrohlichen Zustandes zu stabilisieren, doch, wie Gerichtsmediziner Wolfgang Denk erklärte, werde der Bub mit lebenslangen, vermutlich schweren Folgen zu kämpfen haben.
Vater bekannte sich schuldig
Wie Verteidiger Peter Philipp bereits zu Beginn der Verhandlung ankündigte, bekannte sich der junge Vater schuldig. Er habe das sicherlich nicht absichtlich gemacht, meinte er, doch habe er Schwierigkeiten beim Anziehen einer Strumpfhose gehabt und vermutlich dabei die Beine des Säuglings zu stark abgewinkelt. Wenige Tage danach hörte die Mutter einen lauten „Pumperer“, was sich später als Sturz vom Wickeltisch herausstellte und den Schädelbruch des Kindes verursacht haben dürfte. Darüber hinaus habe es keine Anzeichen von Verletzungen gegeben, wie man sie etwa durch das Schütteln eines Babys häufig vorfindet.
Philipp wies darauf hin, dass der Beschuldigte ein sehr stark eingeschränktes Sehvermögen habe, auch die Mutter leide unter einer Beeinträchtigung. Man habe sich um Unterstützung bemüht, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung stand.
Für den Richter schien es offensichtlich, dass es sich in diesem Fall um keine „Durchschnittseltern“ handelt. Seine Frage:
„Darf man sie mit dem Säugling alleine lassen?“,
beantwortete er selbst spontan mit
„Nein, darf man nicht!“
Überforderung
Das Paar sei eindeutig mit der Situation überfordert gewesen und er könne nicht nachvollziehen, dass es seitens der Behörde nicht von Anfang an entsprechende Hilfe erhalten habe.
Dem Beschuldigten lastete er allerdings an, dass er sich auch keine Hilfe etwa aus dem Familienkreis geholt habe und verurteilte den 21-Jährigen zu einer Geldstrafe von 480 Euro (entspricht 120 Tagessätzen zu je vier Euro), sowie einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, zumal der Beschuldigte bereits drei Monate lang das Haftübel in Untersuchungshaft verspürt habe. Dem Kind wurde Schmerzensgeld in Höhe von 11.000 Euro zugesprochen, wobei der 21-Jährige auch für alle Folgeschäden finanziell haftet. Darüber hinaus erteilte der Richter die Weisung, eine Eltern-Kind-Beratungsstelle aufzusuchen, vor allem im Hinblick darauf, dass er möglicherweise nochmals Vater werden könnte. Für die dreijährige Probezeit erhält er Bewährungshilfe (rechtskräftig).
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