Vorbestrafter vor Gericht
Vier-Wochen-Beziehung führte in den Knast

- Rechtsanwalt Reinhard Berger.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Victoria Edlinger
In St. Pölten musste sich ein mehrfach vorbestrafter Mann nach Jahren wieder vor Gericht verantworten, nachdem ihn seine Lebensgefährtin und eine Bekannte wegen gefährlicher Drohungen angezeigt hatten.
BEZIRK TULLN/ST. PÖLTEN. Der 49-Jährige aus dem Bezirk Tulln wies die Anschuldigungen der Frauen zurück, zum Vorwurf von Staatsanwalt Karl Fischer, wonach er trotz Waffenverbots mehrere Waffen und bei sich verwahrt hatte, bekannte sich der Angeklagte schuldig.
Immerhin fand man im Zuge einer Hausdurchsuchung Anfang Oktober dieses Jahres neben NS-Devotionalien und Cannabis unter anderem auch ein Luftdruckgewehr, eine Gasdruckpistole, vier Luftdruckpistolen, Kampfmesser und Wurfsterne, eine Harpune und Munition.
„Ich hab auf mein Waffenverbot total vergessen“,
meinte er. Die Sachen habe er für einen Bekannten verwahrt, wie dieser auch bestätigte.
Dass eine täuschend echt aussehende Softgun, die bei ihm am Tisch lag, seiner Freundin Angst gemacht habe, könne er nicht nachvollziehen. Er habe ihr nie gedroht. Man habe nur gestritten, etwa nachdem er festgestellt habe, dass seine Morphiumtabletten verschwunden waren. Seine Freundin habe vier Tage geschlafen, daher machte er bei ihr einen Drogentest, der seine Vermutung bestätigt habe, dass sie das Medikament eingenommen hat.
Drogen, Waffen und Drohungen
„Drogentest?“, wunderte sich die Frau und verneinte dies ebenso wie die Behauptung des Mannes, dass sie nicht damit zurecht gekommen sei, als sie erfahren habe, dass er vor einiger Zeit eine sexuelle Beziehung zu ihrer Mutter gehabt habe. Sie habe Angst vor ihm gehabt, als er sie insgesamt viermal mit dem Umbringen bedroht habe, weil sie sich schützend vor ihren siebenjährigen Sohn stellte, an dem ihm bereits nach wenigen Tagen nichts mehr passte. Den rauen Umgang mit dem Kind bestätigte auch die Bekannte, die er ebenfalls mit einer entsprechenden Drohung versah. Gleichzeitig wies diese auch die Aussage des Beschuldigten zurück, wonach sie ihm mit aufreizender Wäsche optisch Avancen gemacht habe.
„Sie haben nach dem Kennenlernen nur zwei Tage gebraucht, um als Lebensgefährtin bei ihm einzuziehen, sich dann jedoch vier Wochen Zeit gelassen, um ihn zu verlassen“,
wunderte sich der Richter. Immerhin habe sie von Alkohol, Drogen, Waffen und Aggressionen gesprochen, ergänzte Herr Rat und bestätigte damit auch die Zweifel von Verteidiger Reinhard Berger die Glaubwürdigkeit betreffend.
„Milder geht´s nicht“,
kommentierte der Richter schließlich sein Urteil, bei dem der Beschuldigte neun Monate Haft, sechs davon bedingt, ausfasste. Gleichzeitig entsprach Herr Rat dem Antrag von Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz und verhängte ein umfassendes Kontaktverbot zu den beiden Frauen (nicht rechtskräftig).




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