Anwalt riet Schuldbekenntnis zu widerrufen
BEZIRK TULLN (ip). Obwohl er am Abend zuvor nur zwei Flaschen Bier getrunken haben will, wurde bei einem 57-Jährigen aus dem Bezirk Tulln nach einem Verkehrsunfall am nächsten Morgen, bei dem eine Radfahrerin schwere Verletzungen davontrug, immerhin noch ein Alko-Wert von 0,98 Promille festgestellt.
Unterschiedliche Versionen
Der Fahrzeuglenker bekannte sich vor dem Prozess am Landesgericht St. Pölten zunächst schuldig, Verteidiger Stefano Alessandro riet ihm, nach Überprüfung der Protokolle, sein Schuldbekenntnis zurückzunehmen. Sein Mandant sei ein äußerst verantwortungsvoller Mensch, ihm sei etwas passiert, was tausend anderen Personen auch schon passiert sei. Besonders verwies Alessandro auf unterschiedliche Versionen der Radfahrerin vom Unfallhergang, bei dem die Alkoholisierung des 57-Jährigen keine Rolle gespielt habe.
Gutachten wird eingeholt
Der Unfall ereignete sich Anfang September 2016 bei einem Kreisverkehr, dem sich der Beschuldigte von der Tullner Umfahrung kommend, seiner Aussage nach, ausgesprochen langsam näherte. „Ich habe nichts bemerkt, ich habe sie dann nur liegen gesehen“, behauptete der Angeklagte gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer, die aufgrund der neuen Verantwortung des Beschuldigten meinte: „Da brauchen wir ein Gutachten!“ Zu überprüfen sei dabei nicht nur der Unfallhergang, sondern auch die Wirkung jener Medikamente, die der Angeklagte regelmäßig morgens einnimmt. Auch das Unfallopfer soll erst in Anwesenheit eines Sachverständigen als Zeugin befragt werden. Damit wurde der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.
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