Prozess: Mit 2,48 Promille gegen Baum geprallt
BEZIRK TULLN (ip). Obwohl er bereits einmal seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben musste, setzte sich ein 33-Jähriger aus dem Bezirk Tulln Anfang August 2017 abermals hinter das Lenkrad – diesmal mit 2,48 Promille – und krachte am Heimweg mit seinem Fahrzeug beifahrerseitig gegen einen Baum. Durch den Anprall wurde das Fahrzeug wieder auf die Fahrbahn zurückgeschleudert, bevor es zum Stillstand kam.
Am Landesgericht St. Pölten musste er sich nun zum Vorwurf von Staatsanwältin Christiane Burkheiser wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, nachdem bei dem Unfall nicht nur er selbst sondern vor allem seine Lebensgefährtin als Beifahrerin schwer verletzt wurde.
Fahrzeug verrissen
Ein berufliches Ereignis sei der Grund für eine Feier gewesen, bei der er so einiges getrunken habe, erklärte er dem Richter, der nachbohrte: „Es war aber damit zu rechnen, dass Sie noch fahren werden?“ „Na, ja“, so das nicht ganz eindeutige Bekenntnis. Während der Fahrt habe er geglaubt, dass ihm ein Fahrzeug auf seiner Seite entgegenkomme und daher habe er verrissen. Den Eindruck hätten viele betrunkene Lenker, erklärte Herr Rat und auf die Aussage des Beschuldigten, dass er während der Woche keinen Tropfen Alkohol konsumiere, meinte der Richter: „Dafür am Wochenende das volle Programm!“
Alk-Flasche auf Beifahrerseite
„Haben Sie während der Fahrt auch noch gebürstelt?“, wollte der Richter wissen, zumal nach dem Unfall zwei Flaschen auf der Fahrerseite gefunden wurden. „Nein, sicher nicht“, so die Antwort des Beschuldigten, der mit der Weisung, eine Alkoholentwöhnungstherapie zu absolvieren, sofort einverstanden war. Darüber hinaus verurteilte ihn der Richter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, sechs davon bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig). Erleichtert nahm der 33-Jährige zur Kenntnis, dass für ihn Fußfesseln statt zwei Monate Gefängnis infrage kämen und einigermaßen aufgeregt, wollte er wissen, ob man ihm diese nach Hause schicke. „Wir sind ja nicht bei Amazon“, beendete der Richter den Prozess.
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