Neues Gesetz
Feuerwehrjugend wird jünger, Reservisten werden älter

- In der Familie von Bezirksfeuerwehrkommandant Libert Pekoll (links) steht die nächste Generation von Feuerwehrleuten längst in den Startlöchern.
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Das neue Feuerwehrgesetz senkt das Alter von Jungfeuerwehrleuten und lässt Reservisten länger löschen. Das sagen unsere Bezirksfeuerwehrkommandanten zu den Änderungen.
VILLACH, VILLACH LAND. Wieder einmal stehen Neuerungen im Feuerwehrgesetz ins Haus. Bisher liegt das Mindestalter bei der Feuerwehrjugend bei zehn Jahren. Es soll auf sechs Jahre gesenkt werden, wobei die Feuerwehren jedoch individuell entscheiden können, welches Alter sie zulassen. Ausbilder des Feuerwehrnachwuchses müssen jedenfalls in Zukunft einen Strafregisterauszug ohne Eintrag vorweisen. Auch bei den Reservisten tut sich etwas. Seit einem knappen Jahrzehnt darf man bis 70 an Einsätzen und Übungen der Feuerwehr teilnehmen. Jetzt wird das Höchstalter ausgedehnt. Geht es nach dem Landesfeuerwehrverband, wird die Altersgrenze komplett aufgehoben. Auf der Website vom Land Kärnten kann man sich noch bis Ende Februar sämtliche geplanten Änderungen anschauen.
"Ich sehe das positiv"
Als Bezirksfeuerwehrkommandant vom Bezirk Villach Land sieht Libert Pekoll die bevorstehende Herabsetzung des Alters bei der Feuerwehrjugend positiv. "Bei uns in Arriach ist es Gang und gäbe, dass die Kleinen mitmachen wollen. In meiner Familie ist der Große 10 und sein Bruder 7. Ich stehe absolut dahinter, dass der Nachwuchs bald ab einem Alter von sechs Jahren loslegen kann", betont Pekoll, der bestätigt, dass genügend Ausbildungspersonal vorhanden ist: "Ob zehn oder 15 Kinder betreut werden, spielt de facto keine Rolle. Personell sind wir gut aufgestellt. Und je früher man bei der Feuerwehr beginnt, umso besser. Man fängt spielerisch an und arbeitet sich dann Stück für Stück in Richtung Feuerwehrmann oder -frau."

- Auch bei Bezirksfeuerwehrkommandant Patrick Unterrieder steht die Jugend ganz klar im Fokus.
- Foto: BFKdo Villach Stadt
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"Irgendwann ist Schluss"
Die aktive Zeit bei der Feuerwehr endet derzeit im Alter von 65 Jahren. "Von 65 bis 70 gibt es derzeit den Reservisten. Da übt man zwar keine Funktion mehr aus, darf aber als normales Feuerwehrmitglied weiterhin Dienst schieben. Die Anhebung dieses Alters ist für mich nicht notwendig, weshalb ich auch dagegengestimmt habe", verrät Pekoll: "Im Bezirk Villach Land reden wir da von einer Handvoll Leute. Ich finde einfach, dass irgendwann stopp sein muss – aber das bleibt jedem selbst überlassen. Mein Hauptaugenmerk liegt ganz klar auf dem Feuerwehrnachwuchs!"
"Auch Herausforderung"
Als Bezirksfeuerwehrkommandant von Villach Stadt sieht Patrick Unterrieder die Neuerung sowohl mit Chancen als auch mit Herausforderungen. "Dies kann langfristig zur Nachwuchssicherung beitragen und das Gemeinschaftsgefühl stärken. Die Betreuung von so jungen Kindern erfordert allerdings besondere pädagogische Konzepte sowie eine angepasste Ausbildung", findet Unterrieder: "Zudem müssen Sicherheitsaspekte und der kindgerechte Umgang mit feuerwehrtechnischen Themen genau berücksichtigt werden. Es wird entscheidend sein, passende Strukturen und altersgerechte Programme zu entwickeln, um den Kindern ein sicheres und sinnvolles Feuerwehrerlebnis zu bieten." Die Neuerung bei den Reservisten sieht auch Unterrieder differenziert. "Einerseits verfügen unsere Reservisten über jahrzehntelange Erfahrung und wertvolles Wissen, andererseits muss die körperliche und gesundheitliche Eignung stets im Vordergrund stehen. Der Einsatzdienst kann physisch und psychisch äußerst fordernd sein, weshalb eine individuelle Beurteilung notwendig ist. Grundsätzlich begrüße ich es, dass erfahrene Feuerwehrmitglieder weiterhin aktiv bleiben können, solange dies unter sicheren und sinnvollen Rahmenbedingungen geschieht", so Unterrieder: "Eine Feuerwehr funktioniert am besten, wenn alle Generationen zusammenarbeiten – junge Mitglieder mit Energie und Lernbereitschaft, aktive Einsatzkräfte in der Mitte ihres Dienstes und Reservisten mit Erfahrung und Weitblick."
Waldbrände neu geregelt
Im neuen Feuerwehrgesetz wird Paragraf 30, der den Kostenersatz des Bundes bei Waldbränden regelte, gestrichen. Seit Juli des Vorjahres wird laut Forstgesetz bei Waldbränden nicht mehr jeder Posten einzeln vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft ersetzt. Stattdessen gibt es Pauschalen und deshalb weniger Bürokratie für Gemeinden und Ministerien. Die Abstufung reicht vom Einsatz bei weniger als 3.000 Quadratmetern von betroffenem Wald, das mit mindestens 1.200 Euro vergütet wird, bis zu einem Großbrand von 30 Hektar im steilen Gelände über mehr als zwei Tage – dafür gibt es 72.000 Euro.
Bei Großbränden
Bei einem Waldbrand über mehr als 30 Hektar werden zerstörte Gerätschaften, Lösch- und Betriebsmittel beziehungsweise Verpflegung wie bisher üblich nach den anfallenden Kosten verrechnet. Die Praxis wird zeigen, ob diese Pauschalen für die einzelnen Gemeinden besser oder schlechter sind. Haben Sie gewusst, dass der Landesfeuerwehrverband vor der Errichtung von Feuerwehrhäusern jetzt schon ein Mitspracherecht hat? Das neue Gesetz sieht das auch vor, wenn nur umgebaut wird.



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