Bezirk Vöcklabruck
Regeln zum Schutz vor Waldbränden ab 16. März gültig
Ab morgen, 16. März 2024, gilt im Bezirk Vöcklabruck strenges Grill- und Rauchverbot in Waldgebieten. Wie die Bezirkshauptmannschaft heute mitteilt, tritt dann die Waldbrandschutzverordnung in Kraft.
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Um Waldbrände zu verhindern darf ab 16. März in allen Waldgebieten im Bezirk weder geraucht noch Feuer entzündet werden. Das gilt auch für Gefährdungsbereiche, sprich: überall, wo es so trocken oder windig ist, dass sich ein Feuer auf einen nahegelegenen Wald ausbreiten kann. Stichwort: Funkenflug. Wer gegen die Verordnung verstößt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Die Verordnung gilt bis 31. Oktober 2024.
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