Vorsicht beim Feuerwerk

Mit einem legalen Feuerwerk und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ist man für die Silvesternacht gerüstet. | Foto: fotograf1a/fotolia
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BEZIRK. Zum Jahreswechsel werden wieder viele Silvesterpartys gefeiert, bei denen das neue Jahr auch mit einem Feuerwerk eingeläutet wird. Damit diese Nacht zu einem ungetrübten Fest werden kann, ruft Kurt Mayrhofer vom Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck die wichtigsten Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern in Erinnerung.
Grundsätzlich werden Pyrotechnikartikel in vier Kategorien eingeteilt. "F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden. Bei F1 müssen die Personen mindestens zwölf Jahre alt sein. Darunter fallen Feuerwerkscherzartikel wie Knallfrösche und ähnliches", erklärt Mayrhofer. "Bei F2 – das sind Piraten, kleinere Raketen und ähnliches – ist die Altersgrenze 16 Jahre." Ab F3 und F4 ist sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Pyrotechnikausweis erforderlich. Außerdem muss ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde vorliegen, um ein Feuerwerk abzubrennen. Wichtig für die Verwendung der Kategorie F2: Pyrotechnische Gegenstände müssen zertifiziert hergestellt (CE-Kennzeichnung) und im legalen Handel erworben worden sein.

Abfeuern nicht überall erlaubt

Das Abfeuern im Ortsgebiet ist verboten. Es sei denn, den Bürgermeister erteilt eine befristete Ausnahmegenehmigung. Gänzlich verboten sind Feuerwerke in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, in geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten wie Tankstellen sowie bei Sportveranstaltungen.
"Die Erfahrung zeigt, dass bei offiziellen Verschleißern gekaufte Pyrotechnik okay ist. Ganz anders sieht es bei geschmuggelten Gegenständen, vorwiegend aus dem tschechischen und polnischen Raum kommend, aus", warnt Mayrhofer. Bei Strafe verboten ist es außerdem, Feuerwerkskörper selbst herzustellen. Und: Wenn jemand verbotene Pyrotechnik besitzt oder sie nicht wie erlaubt verwendet, drohen Verwaltungsstrafen.

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