Asylwerber in der Schulwegsicherung: "Vöcklabruck handelt völlig korrekt"
Integrations-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) liegt Gutachten des Landesverfassungsdienstes vor.
BEZIRK. „Wenn eine Gemeinde wie Vöcklabruck auf Gemeindestraßen Asylwerbende zur Schulwegsicherung einsetzt, die davor von der Exekutive überprüft und eingeschult wurden, dann handelt sie völlig korrekt", informiert Integrations-Landesrat Rudi Anschober. Nachdem in den vergangenen Wochen ein Erlass aus dem Ressort von Infrastruktur-Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ) in einigen Gemeinden für Unsicherheit gesorgt hatte, initiierte Anschober ein Gutachten des Landesverfassungsdienstes.
Bürgermeister für Gemeindestraßen zuständig
Dieses bestätige im Wesentlichen seine Rechtseinschätzung, so Anschober: Der Erlass gelte nur für Bundes- und Landesstraßen. Auf Gemeindestraßen bestimme der Bürgermeister und lege fest, wer geeignet ist. So wie in Vöcklabruck, wo Bürgermeister Herbert Brunsteiner nach einer kurzen Unterbrechung wieder grünes Licht für die Schulwegsicherung durch Asylwerber gegeben hat. "Nach Schaffung der Rechtssicherheit rechne ich damit, dass mehr Gemeinden als bisher aktiv werden und Asylwerbende nach Überprüfung und Einschulung auf Gemeindestraßen zur Schulwegsicherung einsetzen. Ein sinnvoller Beitrag für unsere Gesellschaft", betont Anschober.
Steinkellner: "Gutachten bestätigt meine Auffassung"
"Das Gutachten des Landesverfassungsdienstes bestätigt exakt die Auffassung, die ich von Anfang an vertreten habe", betont Steinkellner. "Zur Sicherheit unserer Kinder habe ich eine klare Weisung als Erlass herausgegeben, wie bei der Bestellung der Lotsen und Schulwegpolizisten in unserem Land vorzugehen ist. Diese ist auch klar auf allen Landes- und Bundesstraßen umzusetzen", so Steinkellner. "Gemeinden können in ihrem eigenen Wirkungsbereich eigenständig handeln. Ihnen muss hierbei allerdings bewusst sein, dass sie dies auf ihre eigene Verantwortung hin tun."
Für die landeseigenen Straßen bleibe alles wie gehabt. Die festgeschriebenen Voraussetzungen würden sich an den Empfehlungen orientieren, die gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, der AUVA, dem Landesschulrat und der Polizei herausgegeben worden seien, stellt Steinkellner klar.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.