Neue Regelung für Nachwuchsspieler

Solange Nachwuchsspieler nicht abgemeldet sind, können sie bei ihrem Landesverband bei Vor­liegen wichtiger Gründe (sportliche Verbesserungsmöglichkeit, vorübergehendes oder dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit, Wohnsitzwechsel u.ä.) auf dem hierfür vorgesehenen Formular um amtliche befristete oder unbefristete Freigabe jederzeit ansuchen. Darüber entscheidet der zuständige Landesverband nach Anhören des Jugendlichen, seines gesetzlichen Vertreters und der beteiligten Vereine. Eine befristete Freigabe ist bis zum 30. Juni auszusprechen, längstens jedoch bis zum 30. Juni jenes Jahres, in dem der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert. Die Kontrollausschüsse können die vorzeitige Auflösung von befristeten Freigaben genehmigen. Eine amtliche Freigabe ist jeweils vom Beginn des Spieljahres bis zum 30. April zulässig. Das bedeutet, dass ab 1. Mai 2014 kein Übertritt für Nachwuchsspieler mehr möglich ist bis zum Ende der Spielsaison 2013/2014!!!

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