Eine neue "Reform" steht an!

Mag. Ronald Angeringer
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Kurz vor der Wahl zum Nationalrat am vergangenen Sonntag wurden noch einige wichtige Gesetzesinitiativen zum Abgabenrecht im Parlament beschlossen.

Folgende Neuerungen wollen wir dabei auszugsweise hervorzuheben:
• Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird von EUR 400 auf EUR 800 angehoben.
• Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von EUR 35.000 erhalten die Möglichkeit ihren Gewinn auch pauschal zu ermitteln.
• Für niedrige Einkommen kommt es zu einer Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen mittels Steuergutschrift.
• Die Absetzbeträge für Dienstnehmer und auch Pensionisten werden angehoben.
• Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben.
• Die Reform der Finanzorganisation sieht wiederum eine Neuausrichtung der Finanz- und Zollverwaltung vor!

Unser Tipp: Zahlreiche Änderungen und wiederum viele Möglichkeiten der Optimierung. Nehmen Sie daher einen Beratungstermin wahr – es lohnt sich!
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