Eine neue "Reform" steht an!
Kurz vor der Wahl zum Nationalrat am vergangenen Sonntag wurden noch einige wichtige Gesetzesinitiativen zum Abgabenrecht im Parlament beschlossen.
Folgende Neuerungen wollen wir dabei auszugsweise hervorzuheben:
• Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird von EUR 400 auf EUR 800 angehoben.
• Kleinunternehmer bis zu einem Jahresumsatz von EUR 35.000 erhalten die Möglichkeit ihren Gewinn auch pauschal zu ermitteln.
• Für niedrige Einkommen kommt es zu einer Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen mittels Steuergutschrift.
• Die Absetzbeträge für Dienstnehmer und auch Pensionisten werden angehoben.
• Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze wird von EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben.
• Die Reform der Finanzorganisation sieht wiederum eine Neuausrichtung der Finanz- und Zollverwaltung vor!
Unser Tipp: Zahlreiche Änderungen und wiederum viele Möglichkeiten der Optimierung. Nehmen Sie daher einen Beratungstermin wahr – es lohnt sich!
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